Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
| Zwölftes Kapitel - Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe (§§ 97 - 101) |
| Erster Abschnitt - Sachliche und örtliche Zuständigkeit (§§ 97 - 99) |
(1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist.
(2) Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird nach Landesrecht bestimmt. Dabei soll berücksichtigt werden, dass so weit wie möglich für Leistungen im Sinne von § 8 Nr. 1 bis 6 jeweils eine einheitliche sachliche Zuständigkeit gegeben ist.
(3) Soweit Landesrecht keine Bestimmung nach Absatz 2 Satz 1 enthält, ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe für
| 1. | Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 bis 60, | |
| 2. | Leistungen der Hilfe zur Pflege nach den §§ 61 bis 66, | |
| 3. | Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 bis 69, | |
| 4. | Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 |
sachlich zuständig.
(4) Die sachliche Zuständigkeit für eine stationäre Leistung umfasst auch die sachliche Zuständigkeit für Leistungen, die gleichzeitig nach anderen Kapiteln zu erbringen sind, sowie für eine Leistung nach § 74.
(5) Die überörtlichen Träger sollen, insbesondere bei verbreiteten Krankheiten, zur Weiterentwicklung von Leistungen der Sozialhilfe beitragen. Hierfür können sie die erforderlichen Einrichtungen schaffen oder fördern.
Rechtsprechung zu § 97 SGB XII
199 Entscheidungen zu § 97 SGB XII in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerwG, 02.06.2008 - 5 B 188.07
- VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 66/07
Kommunalverfassungsbeschwerde: Verpflichtung des Gesetzgebers, eine ...
Zum selben Verfahren:
- VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 68/07
Kommunalverfassungsbeschwerde: Verpflichtung des Gesetzgebers, eine ...
- VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 76/05
Kosten der Sozialhilfe
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 8 SO 85/08
Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Umzug - ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2011 - L 20 SO 82/07
Sozialhilfe
- BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2008 - L 20 SO 53/06
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