Sozialgerichtsgesetz
| Zweiter Teil - Verfahren (§§ 60 - 201) |
| Erster Abschnitt - Gemeinsame Verfahrensvorschriften (§§ 60 - 142a) |
| Vierter Unterabschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 87 - 122) |
(1) Das Gericht kann ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist. Die Beteiligten sind vorher zu hören. Die Vorschriften über Urteile gelten entsprechend.
(2) Die Beteiligten können innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gerichtsbescheids das Rechtsmittel einlegen, das zulässig wäre, wenn das Gericht durch Urteil entschieden hätte. Ist die Berufung nicht gegeben, kann mündliche Verhandlung beantragt werden. Wird sowohl ein Rechtsmittel eingelegt als auch mündliche Verhandlung beantragt, findet mündliche Verhandlung statt.
(3) Der Gerichtsbescheid wirkt als Urteil; wird rechtzeitig mündliche Verhandlung beantragt, gilt er als nicht ergangen.
(4) Wird mündliche Verhandlung beantragt, kann das Gericht in dem Urteil von einer weiteren Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe absehen, soweit es der Begründung des Gerichtsbescheids folgt und dies in seiner Entscheidung feststellt.
Rechtsprechung zu § 105 SGG
1.269 Entscheidungen zu § 105 SGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Baden-Württemberg, 18.01.2011 - L 13 AS 4814/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung an das Sozialgericht - ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2008 - L 1 KR 13/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Berufung - Untätigkeitsklage ...
- BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 59/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsbescheid - Revisionszulassung wegen ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - L 20 AS 1478/08
Wird bei einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach § 105 SGG die ...
- LSG Bayern, 03.03.2009 - L 8 AL 269/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Besetzung des Gerichts - Übertragung ...
- BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 165/09 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; ...
- BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 31/12 B
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.06.2010 - L 10 AS 779/10
Berufung; unzulässig; Beschwerdewert; Beschluss; Ermessen; Mündlichkeitsprinzip
- BSG, 26.06.2007 - B 4 R 11/07 S
Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in der Zeit ...
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Literatur im Internet zu § 105 SGG
- Richterliche Präklusionsrechte im sozialrechtlichen Verfahren
von Manfred Stolz
AnwBl 1996, 207
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