Sozialgerichtsgesetz
Zweiter Teil - Verfahren (§§ 60 - 201) |
Erster Abschnitt - Gemeinsame Verfahrensvorschriften (§§ 60 - 142a) |
Vierter Unterabschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 87 - 122) |
(1) Der Vorsitzende kann dem Kläger eine Frist setzen zur Angabe der Tatsachen, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung im Verwaltungsverfahren er sich beschwert fühlt.
(2) Der Vorsitzende kann einem Beteiligten unter Fristsetzung aufgeben, zu bestimmten Vorgängen
1. | Tatsachen anzugeben oder Beweismittel zu bezeichnen, | |
2. | Urkunden oder andere bewegliche Sachen vorzulegen sowie elektronische Dokumente zu übermitteln, soweit der Beteiligte dazu verpflichtet ist. |
(3) 1Das Gericht kann Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf einer nach den Absätzen 1 und 2 gesetzten Frist vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden, wenn
2Der Entschuldigungsgrund ist auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen. 3Satz 1 gilt nicht, wenn es mit geringem Aufwand möglich ist, den Sachverhalt auch ohne Mitwirkung des Beteiligten zu ermitteln.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26.03.2008
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.04.2008 | Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes | 26.03.2008 |
Rechtsprechung zu § 106a SGG
688 Entscheidungen zu § 106a SGG in unserer Datenbank:
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Krankenversicherung - Vergütungsanspruch - Abgabe von Harn- und Blutteststreifen ...
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Vergütung von Hilfsmitteln; Vergütung für Blutzuckerteststreifen ohne Vertrag; ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2022 - L 16/4 KR 548/19
- LSG Bayern, 12.05.2021 - L 3 U 373/18
Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeitsunfall im Home-Office wegen spezifisch ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2024 - L 8 SO 59/23
Angelegenheiten nach dem SGB XII (SO)
- LSG Hamburg, 15.01.2024 - L 4 AS 159/23
- BSG, 29.11.2022 - B 4 AS 64/21 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - endgültige Entscheidung nach vorläufiger ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Hamburg, 05.08.2021 - L 4 AS 189/20
Grundsicherung für Arbeitsuchende - endgültige Entscheidung nach vorläufiger ...
- LSG Hamburg, 05.08.2021 - L 4 AS 189/20
- SG Duisburg, 28.03.2023 - S 49 U 26/22
- LSG Hamburg, 27.01.2022 - L 4 AS 99/21
Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger ...
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Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe für die Betreuung in einer ...