Sozialgerichtsgesetz
| Zweiter Teil - Verfahren (§§ 60 - 201) |
| Erster Abschnitt - Gemeinsame Verfahrensvorschriften (§§ 60 - 142a) |
| Vierter Unterabschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 87 - 122) |
(1) Hängt die Entscheidung eines Rechtsstreits von einem familien- oder erbrechtlichen Verhältnis ab, so kann das Gericht das Verfahren solange aussetzen, bis dieses Verhältnis im Zivilprozeß festgestellt worden ist.
(2) Hängt die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zum Teil vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses ab, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einer Verwaltungsstelle festzustellen ist, so kann das Gericht anordnen, daß die Verhandlung bis zur Erledigung des anderen Rechtsstreits oder bis zur Entscheidung der Verwaltungsstelle auszusetzen sei. Auf Antrag kann das Gericht die Verhandlung zur Heilung von Verfahrens- und Formfehlern aussetzen, soweit dies im Sinne der Verfahrenskonzentration sachdienlich ist.
(2a) Hängt die Entscheidung des Rechtsstreits ab von der Gültigkeit einer Satzung oder einer anderen im Rang unter einem Landesgesetz stehenden Vorschrift, die nach § 22a Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und dem dazu ergangenen Landesgesetz erlassen worden ist, so kann das Gericht anordnen, dass die Verhandlung bis zur Erledigung des Antragsverfahrens nach § 55a auszusetzen ist.
(3) Das Gericht kann, wenn sich im Laufe eines Rechtsstreits der Verdacht einer Straftat ergibt, deren Ermittlung auf die Entscheidung von Einfluß ist, die Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung des Strafverfahrens anordnen.
Rechtsprechung zu § 114 SGG
244 Entscheidungen zu § 114 SGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2008 - L 3 B 1516/07
Aussetzung des Verfahrens; entsprechende Anwendung; Musterverfahren beim BVerfG; ...
- LSG Thüringen, 19.03.2007 - L 6 R 57/07
Voraussetzungen für die Aussetzung eines Verfahrens im sozialgerichtlichen ...
- LSG Baden-Württemberg, 28.12.2011 - L 13 AL 4778/11
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2008 - L 20 B 947/08
Voraussetzungen einer Aussetzung des Verfahrens nach § 114 SGG
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008 - L 21 B 1167/07
Aussetzung des Verfahrens bei Anhängigkeit eines Rechtsstreits beim BVerfG
- LSG Baden-Württemberg, 22.08.2006 - L 8 AL 2352/06
Beschwerdeverfahren gegen Verfahrensaussetzung - Kostenentscheidung
- BSG, 19.07.2006 - B 11a AL 7/06 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensfehlers
- BSG, 13.11.2006 - B 13 R 423/06 B
Rüge von Ermessensfehlern bei der Nichtzulassungsbeschwerde im ...
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2002 - L 8 AL 2983/02
Heilung von Verfahrensfehlern
- LSG Baden-Württemberg, 16.10.1996 - L 5 Ka 3395/96
Verfahrensaussetzung wegen anhängiger Verfassungsbeschwerden im ...
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