Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 16 - Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG)

§ 16 Angebote von Betreuungsmöglichkeiten



1Es sollen Angebote zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen gemacht werden. 2Dies umfasst auch Beratungs- und Vermittlungsleistungen.

Anzeige