Baden-Württemberg

Sammlungsgesetz

In der Fassung vom 19.03.1996 (GBl. S. 342)

geändert durch Verordnung vom 25.04.2007 (GBl. S. 252) m.W.v. 16.06.2007
Abschnitt 1

§ 1 Begriff

§ 2 Voraussetzung für die Sammlungserlaubnis

§ 3 Form und Inhalt der Erlaubnis

§ 4 (aufgehoben)

§ 5 Pflichten des Veranstalters

§ 6 Änderung des Sammlungszweckes

§ 7 Treuhänder

§ 8 Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen

Abschnitt 2

§ 9 Andere Sammlungen

Abschnitt 3

§ 10 Zuständige Behörden

§ 11 Ordnungswidrigkeiten

§ 12 Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

§ 13 Sammlungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften

§ 14 Einschränkung eines Grundrechts

§ 15 Verwaltungsvorschriften

§ 16 Schlußbestimmungen

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