Sammlungsgesetz
Abschnitt 3 - Gemeinsame Bestimmungen (§§ 10 - 16) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Sammlungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/SammlungsG/__paste_norm__.html)
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Das Sozialministerium erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Fassung aufgrund der Achten Verordnung des Innenministeriums zur Anpassung des Landesrechts an die geänderten Geschäftsbereiche und Bezeichnungen der Ministerien vom 25.01.2012 (GBl. S. 65), in Kraft getreten am 28.02.2012.
§ 10Zuständige Behörden
§ 11Ordnungswidrigkeiten
§ 12Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
§ 13Sammlungen der Kirchen, Religions-
gemeinschaften und Weltanschauungs-
gemeinschaften § 14Einschränkung eines Grundrechts § 15Verwaltungs-
vorschriften § 16Schlußbestimmungen
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