Sammlungsgesetz

   Abschnitt 3 - Gemeinsame Bestimmungen (§§ 10 - 16)   
§ 16
Schlußbestimmungen

Dieses Gesetz tritt am 1. März 19691 in Kraft.

 

1 Amtlicher Hinweis:

Datum des Inkrafttretens des Sammlungsgesetzes vom 13. Januar 1969.

Literatur im Internet zu § 16 SammlungsG

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