Scheckgesetz

   10. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (Art. 54 - 57)   
Artikel 56

Bei der Berechnung der in diesem Gesetz vorgesehenen Fristen wird der Tag, an dem sie zu laufen beginnen, nicht mitgezählt.

Rechtsprechung zu Art. 56 ScheckG

Literatur im Internet zu Art. 56 ScheckG

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