Baden-Württemberg
Schlichtungsgesetz
Artikel 1 des Gesetzes vom 28.06.2000 (GBl. S. 470), in Kraft getreten am 01.07.2000
zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.10.2007 (GBl. S. 469) m.W.v. 20.10.2007
Schlichtungsgesetz
(Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung)
Artikel 1 des Gesetzes vom 28.06.2000 (GBl. S. 470), in Kraft getreten am 01.07.2000zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.10.2007 (GBl. S. 469) m.W.v. 20.10.2007
1. Abschnitt
§ 1 Anwendungsbereich
2. AbschnittGütestelle (§§ 2 - 4)
3. Abschnitt
§ 5 Verfahrenseinleitung
§ 6 Schlichtungsperson
§ 7 Terminsbestimmung
§ 8 Persönliches Erscheinen der Parteien
§ 9 Folgen des unentschuldigten Ausbleibens
§ 10 Schlichtungsverhandlung
§ 11 Vereinbarung, Protokoll
§ 12 Abschrift und Aufbewahrung
4. AbschnittVollstreckung (§ 13)
§ 13 Vollstreckung aus der Vereinbarung
5. Abschnitt
§ 14 Gebühren und Auslagen
§ 15 Höhe der Gebühren
§ 16 Auslagen des Schlichtungsverfahrens
§ 17 Kostenschuldner
§ 18 Fälligkeit und Vorschuss
§ 19 Einforderung und Zurückbehaltungsrecht
§ 20 Erstattung der Auslagen der Parteien
6. AbschnittÜbergangsvorschriften (§§ 21 - 22)
Literatur im Internet zum SchlG
- Die obligatorische Streitschlichtung - Eine Herausforderung für die Anwaltschaft
AnwBl 1997, 522
über www.anwaltverein.de - Obligatorische Streitschlichtung in Baden-Württemberg
von Wolfgang Heck
AnwBl 2000, 596
über www.anwaltverein.de - Kosten und Gebühren im obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren nach den Ausführungsgesetzen zu § 15a EGZPO
von Norbert Schneider
AnwBl 2001, 327
über www.anwaltverein.de - Die Stellung des Rechtsanwalts im obligatorischen Streitschlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO
von Axel Kempe
AnwBl 2003, 393
über www.anwaltverein.de - Wie viel Freiheit benötigt, wie viel Zwang verträgt die Mediation
von Prof. Dr. Ulrich Goll
AnwBl 2003, 274
über www.anwaltverein.de - Mediation aus anwaltlicher Sicht - wenig interessant?
von Dr. h. c. Ludwig Koch
AnwBl 2003, 399
über www.anwaltverein.de - Außergerichtliche Streitbeilegung nach § 15a EGZPO durch Mediation?
von Dr.Werner Nickl
AnwBl 2004, 12
über www.anwaltverein.de - Die obligatorische Streitschlichtung im Zivilprozess
von Rita Beunings
AnwBl 2004, 82
über www.anwaltverein.de - Lieber richten statt schlichten?
von Roland Schmidtbleicher
AnwBl 2005, 233
über www.anwaltverein.de - Obligatorisches Güteverfahren bei anwaltlichen Gebührenforderungen?
AnwBl 2005, 352
über www.anwaltverein.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
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