Bundesrepublik Deutschland
Signaturgesetz
Gesetz vom 16.05.2001 (BGBl. I S. 876), in Kraft getreten am 22.05.2001
zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.07.2009 (BGBl. I S. 2091) m.W.v. 28.12.2009
Signaturgesetz
(Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen)
Gesetz vom 16.05.2001 (BGBl. I S. 876), in Kraft getreten am 22.05.2001zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.07.2009 (BGBl. I S. 2091) m.W.v. 28.12.2009
Erster AbschnittAllgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 3)
Zweiter AbschnittZertifizierungsdiensteanbieter (§§ 4 - 14)
§ 4 Allgemeine Anforderungen
§ 5 Vergabe von qualifizierten Zertifikaten
§ 6 Unterrichtungspflicht
§ 7 Inhalt von qualifizierten Zertifikaten
§ 8 Sperrung von qualifizierten Zertifikaten
§ 9 Qualifizierte Zeitstempel
§ 10 Dokumentation
§ 11 Haftung
§ 12 Deckungsvorsorge
§ 13 Einstellung der Tätigkeit
§ 14 Datenschutz
Dritter AbschnittFreiwillige Akkreditierung (§§ 15 - 16)
§ 15 Freiwillige Akkreditierung von Zertifizierungsdiensteanbietern
§ 16 Zertifikate der zuständigen Behörde
Vierter AbschnittTechnische Sicherheit (§§ 17 - 18)
§ 17 Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen
§ 18 Anerkennung von Prüf- und Bestätigungsstellen
Fünfter Abschnitt
Sechster AbschnittSchlussbestimmungen (§§ 20a - 25)
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Literatur im Internet zum SigG
- Praxisprobleme der elektronischen Signatur von Susanne Hähnchen; Jan Hockenholz (Aufsatz)
JurPC Web-Dok. 39/2008, Abs. 1 - 31
über www.jurpc.de - Qualifizierte Signaturen: zum Scheitern verurteilt? von RA Sascha Kremer
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
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