Sparkassengesetz

   Erster Teil - Sparkassen (§§ 1 - 34 )   
   3. Abschnitt - Wirtschaftsführung der Sparkassen (§§ 28 - 33a)   
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Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Literatur im Internet zu § 28 SpG

Querverweise

Auf § 28 SpG verweisen folgende Vorschriften:
    SpG
      Sparkassenverband und Landesbausparkasse
        Landesbausparkasse Baden-Württemberg
          § 45 (Entsprechend anzuwendende Vorschriften)
Redaktionelle Querverweise zu § 28 SpG:
    SpG
      Sparkassenverband und Landesbausparkasse
        Landesbausparkasse Baden-Württemberg
          § 46 I (Jahresabschluss, Geschäftsbericht)

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