Steuerberatungsgesetz
Zweiter Teil - Steuerberaterordnung (§§ 32 - 158) |
Dritter Abschnitt - Rechte und Pflichten (§§ 56 - 72) |
1Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haben die von ihnen beschäftigten Personen in Textform zur Verschwiegenheit zu verpflichten und sie dabei über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zu belehren. 2Zudem haben sie bei ihnen in geeigneter Weise auf die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht hinzuwirken. 3Den von dem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten beschäftigten Personen stehen die Personen gleich, die im Rahmen einer berufsvorbereitenden Tätigkeit oder einer sonstigen Hilfstätigkeit an seiner beruflichen Tätigkeit mitwirken. 4Satz 1 gilt nicht für angestellte Personen, die im Hinblick auf die Verschwiegenheitspflicht den gleichen Anforderungen wie der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte unterliegen. 5Hat sich ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter mit anderen Personen, die im Hinblick auf die Verschwiegenheitspflicht den gleichen Anforderungen unterliegen wie er, zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammengeschlossen und besteht zu den beschäftigten Personen ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis, so genügt auch der Nachweis, dass eine andere dieser Personen die Verpflichtung nach Satz 1 vorgenommen hat.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.08.2021 | Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 | |
09.11.2017 | Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen | 30.10.2017 |
Rechtsprechung zu § 62 StBerG
12 Entscheidungen zu § 62 StBerG in unserer Datenbank:
- BFH, 08.08.2017 - V B 12/17
Vertretungsbefugnis vor dem BFH; ausländische Steuerberatungs- und ...
- OLG Saarbrücken, 12.03.2014 - 2 U 153/13
Sicherungsübereignung eines Kraftfahrzeugs: Übertragbarkeit des ...
- BGH, 23.10.1970 - StbSt (R) 1/70
Berufsgerichtliches Verfahren bei der Steuerhinterziehung - Überprüfung der ...
- LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14
Wirksamkeit der Vereinbarung der Abhängigkeit einer Beteiligung des Arbeitnehmers ...
- BGH, 20.04.1983 - VIII ZR 46/82
Ablehnung eines Beweisangebotes bei Indizienbeweisen; Prüfung der Schlüssigkeit ...
- BGH, 22.07.1966 - StbSt (R) 2/66
Sachliche Voraussetzungen der Anwendung des § 114 Abs. 1 Steuerberatergesetz ...
- OLG Hamm, 24.06.1991 - 8 U 330/90
- FG Hessen, 30.04.2003 - 13 K 3788/02
Widerruf; Steuerberater; Vermögensverfall; Schuldnerverzeichnis; Eidesstattliche ...
- LG Göttingen, 07.05.2010 - 2 O 168/10
- BGH, 23.10.1970 - StBStR 1/70
Querverweise
Auf § 62 StBerG verweisen folgende Vorschriften:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Steuerberaterordnung
- Voraussetzungen für die Berufsausübung
- Berufsausübungsgesellschaften
- § 52 (Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft)