Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (§§ 80 - 358)   
   3. Abschnitt - Straftaten gegen ausländische Staaten (§§ 102 - 104a)   
Gliederung
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§ 103

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten vom 17.07.2017 (BGBl. I S. 2439) mit Wirkung vom 01.01.2018 Gesetzesbegründung verfügbar

Vorherige Gesetzesfassungen

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2018
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten17.07.2017BGBl. I S. 2439

Rechtsprechung zu § 103 StGB

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Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 103 StGB:

    Jugendgerichtsgesetz (JGG) 
      Jugendliche
        1. Hauptstück - Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
          Allgemeine Vorschriften
            § 6 I 2 (Nebenfolgen) (zu § 103 II)
Was ist das?

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