Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d) |
In besonders schweren Fällen des § 125 Abs. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
| 1. | eine Schußwaffe bei sich führt, | |
| 2. | eine andere Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, | |
| 3. | durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder | |
| 4. | plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet. |
Rechtsprechung zu § 125a StGB
62 Entscheidungen zu § 125a StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Hamm, 09.03.1995 - 4 Ss 156/95
schwerer Landfriedensbruch, Eigenhändige Verwirklichung des Regelbeispiel
- BGH, 11.11.1976 - 3 StR 333/76
- KG, 06.07.2010 - 1 Ss 462/09
Unbenannter besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs durch Verwendung eines ...
- BGH, 25.09.1997 - 4 StR 438/97
- BGH, 14.10.1999 - 4 StR 312/99
Landfriedensbruch (Besonders schwerer Fall); Strafzumessungsregel; Qualifikation; ...
- OLG Frankfurt, 19.07.1996 - 3 Ss 188/96
- BGH, 12.06.1984 - 3 StR 228/84
- BGH, 24.03.2011 - 4 StR 670/10
Landfriedensbruch (Subsidiaritätsklausel: Körperverletzung; Wortsinngrenze; ...
- BGH, 07.04.2005 - 2 StR 537/04
Landfriedensbruch (Subsidiarität; besonders schwerer Fall; Qualifikation; ...
- VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 237/09
Ausreiseverbot wegen Gefährdung wichtiger Belange der Bundesrepublik
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer
Stellenmarkt mit 25.628 aktuellen Stellenanzeigen bei

Ausgewählte Stellenangebote:
Stellenangebote mit Schwerpunkt Strafrecht

Ausgewählte Stellenangebote:
Mannheim
26.05.2012
26.05.2012
München
26.05.2012
26.05.2012
Essen
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Strafrecht
Literatur im Internet zu § 125a StGB
- § 125a StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Landfriedensbruch - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 125a StGB verweisen folgende Vorschriften:
- StGB
- Besonderer Teil
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten)
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Beendigung des Aufenthalts
- Begründung der Ausreisepflicht
- § 53 (Zwingende Ausweisung)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 112a
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu § 125a StGB bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (1)
Eigene Frage stellen