Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d) |
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) personenbezogene Daten einer anderen Person in einer Art und Weise verbreitet, die geeignet und nach den Umständen bestimmt ist, diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr
auszusetzen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt es sich um nicht allgemein zugängliche Daten, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(3) § 86 Absatz 4 gilt entsprechend.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vom 14.09.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
22.09.2021 | Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen | 14.09.2021 |
Rechtsprechung zu § 126a StGB
5 Entscheidungen zu § 126a StGB in unserer Datenbank:
- LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22
Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in ...
- VG Wiesbaden, 06.12.2022 - 6 K 805/19
Unionsrechtswidrigkeit zentraler Vorschriften des Gesetzes über die Verarbeitung ...
- LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 16 KLs 808 Js 5912/19
Keine Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus mangels Verhältnismäßigkeit ...
- LG Regensburg, 18.09.2018 - SR StVK 445/10
Berechnung der Dauer der Sicherungsverwahrung
- OLG Oldenburg, 04.02.2014 - 1 Ws 64/14