Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37) |
| 1. Titel - Grundlagen der Strafbarkeit (§§ 13 - 21) |
(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
(2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Rechtsprechung zu § 13 StGB
339 Entscheidungen zu § 13 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
Betrug durch Unterlassen, Verletzung vertraglicher Aufklärungspflichten; ...
- BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93
Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über ...
- BGH, 29.07.1998 - 1 StR 311/98
- BGH, 21.07.1989 - 2 StR 214/89
Strafmilderung bei Untreue durch Unterlassen
- OLG Düsseldorf, 01.03.2012 - 3 RVs 31/12
- BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89
Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray
- BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00
Abhebung fehlgebuchter Gutschriften
- BGH, 23.09.1997 - 1 StR 430/97
gemeinsame Suche nach dem Auto - §§ 212, 13 StGB, Garantenstellung, ...
- BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"
- BGH, 16.10.1997 - 4 StR 487/97
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Literatur im Internet zu § 13 StGB
- Die (Un-)Zumutbarkeit des erfolgsabwendenden Tuns - Begriff und systematische Einordnung von Dr. Maik Barthel (Dissertation)
- Die strafrechtliche Behandlung von Eltern minderjähriger Täter
von Christine Geisler (Dissertation, PDF-Format)
Strafbares Unterlassen im Rahmen der unechten Unterlassungsdelikte und § 171 StGB - Die Übernahme von Beschützer- und Überwachungsgarantenstellungen von Prof. Dr. Dr. Kristian Kühl, Tübingen
Zugleich Anmerkung zu BGH HRRS 2008 Nr. 123 und BGH HRRS 2008 Nr. 429
über www.hrr-strafrecht.de - Garantennot durch "Notinsel"? von Florian Hertel (Aufsatz)
Übernahme "sozialadäquater" Schutzfunktionen und strafrechtliche Garantenstellung
- § 13 StGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Selbstbestimmung
Sterbehilfe - § 13 StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Unterlassen - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
- Allgemeine Regelungen
- § 4 (Verantwortlichkeit militärischer Befehlshaber und anderer Vorgesetzter)
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