Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d) |
Rechtsprechung zu § 132 StGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 2 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 132 StGB im Volltext bei
geordnet nach Datum
- OLG Köln, überklebtes Verkehrszeichen, 15.9.98 (NJW 1999, 1042)
§ 267, (hier keine) zusammengesetzte Urkunde, vom Willen getragene räumlich feste Verbindung, "2 km lange Urkunde";
§ 145 II Nr. 1, §§ 303, 304, Minderung der "bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit";
§ 132, Handlung muß bei einem objektiven Betrachter den Anschein einer Amtshandlung hervorrufen (hier bejaht)
Literatur im Internet zu § 132 StGB
Rechtsberatung
- Sofortige Rechtsauskunft zu § 132 StGB bei

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!


Sie betreiben juristische Seiten im Internet?