Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d) |
(1) Wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher Verwahrung befinden oder ihm oder einem anderen dienstlich in Verwahrung gegeben worden sind, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder der dienstlichen Verfügung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Dasselbe gilt für Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in amtlicher Verwahrung einer Kirche oder anderen Religionsgesellschaft des öffentlichen Rechts befinden oder von dieser dem Täter oder einem anderen amtlich in Verwahrung gegeben worden sind.
(3) Wer die Tat an einer Sache begeht, die ihm als Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtsprechung zu § 133 StGB
263 Entscheidungen zu § 133 StGB in unserer Datenbank:
- VG Stade, 24.02.2021 - 9 A 1488/19
Amtsverschwiegenheitspflicht; Einstellungsverfügung; Erledigung; fehlende ...
- VG München, 28.09.2022 - M 19L DK 22.549
Disziplinarklage, Zurückstufung, Verwahrungsbruch, versuchte Strafvereitelung, ...
- BGH, 16.05.2023 - VI ZR 116/22
Süddeutsche Zeitung durfte Tagebuch-Zitate aus Cum-ex-Ermittlungsakte ...
- OLG Hamburg, 17.03.2021 - 2 Rev 27/20
Tenorierung bei einer Verurteilung wegen Verwahrungsbruchs im Amt; Kompensation ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 25.06.2019 - 712 Ns 95/18
Diebstahl im besonders schweren Fall: Strafzumessungserwägungen
- LG Hamburg, 25.06.2019 - 712 Ns 95/18
- VG Münster, 17.03.2015 - 13 K 741/14
Entfernung; Polizeibeamter; Bestechlichkeit; Verlegungsantrag
- VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 47-IV-15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2019 - 3d A 2175/18
- BGH, 29.11.2022 - 4 StR 149/22
Verurteilung einer Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung im Strafausspruch aufgehoben
Zum selben Verfahren:
- LG Hagen, 18.11.2021 - 46 KLs 8/21
Richterin ließ Akten einfach unbearbeitet: Haftstrafe
- LG Hagen, 18.11.2021 - 46 KLs 8/21
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 133 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Sachbeschädigung
- § 303 (Sachbeschädigung)
- Grundgesetz (GG)
- XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Art. 140 (Art. 137 V WRV)