Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37) |
| 1. Titel - Grundlagen der Strafbarkeit (§§ 13 - 21) |
(1) Handelt jemand
| 1. | als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs, | |
| 2. | als vertretungsberechtigter Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder | |
| 3. | als gesetzlicher Vertreter eines anderen, |
so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände (besondere persönliche Merkmale) die Strafbarkeit begründen, auch auf den Vertreter anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Vertretenen vorliegen.
(2) Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebs oder einem sonst dazu Befugten
| 1. | beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder | |
| 2. | ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, die dem Inhaber des Betriebs obliegen, |
und handelt er auf Grund dieses Auftrags, so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Merkmale die Strafbarkeit begründen, auch auf den Beauftragten anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Inhaber des Betriebs vorliegen. Dem Betrieb im Sinne des Satzes 1 steht das Unternehmen gleich. Handelt jemand auf Grund eines entsprechenden Auftrags für eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so ist Satz 1 sinngemäß anzuwenden.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind auch dann anzuwenden, wenn die Rechtshandlung, welche die Vertretungsbefugnis oder das Auftragsverhältnis begründen sollte, unwirksam ist.
Rechtsprechung zu § 14 StGB
258 Entscheidungen zu § 14 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 3 Ss 190/05
Strafrechtliche Verantwortlichkeit des faktischen GmbH-Geschäftsführers
- BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08
Bankrott (Ankündigung der beabsichtigten Aufgabe der Interessentheorie); ...
- BVerfG, 09.06.1970 - 1 BvL 24/69
Kurzzeitige Freiheitsstrafe
- BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02
Strafrecht - Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung
- OLG Zweibrücken, 06.03.1995 - 1 ARs 88/94
- BGH, 10.01.2012 - 4 ARs 17/11
Aufgabe der Interessentheorie (Bankrott; Untreue).
- BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82
- BGH, 29.11.1983 - 5 StR 616/83
- BGH, 01.09.2009 - 1 StR 301/09
Untreue; Bankrott (Aufgabe der Interessentheorie).
- BGH, 17.12.1991 - 5 StR 361/91
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Querverweise
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Vertretung und Vollmacht
- § 164 (Wirkung der Erklärung des Vertreters) (zu § 14 I)
- Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG)
- Ergänzende Vorschriften
- § 10 II (Selbständige Abführung des Mehrerlöses)
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