Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d) |
(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
| 1. | daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder | |
| 2. | daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, |
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten
| 1. | an einer rechtswidrigen Tat oder | |
| 2. | an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat |
zu täuschen sucht.
(3) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
| 1. | eine Tat nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 begeht oder | |
| 2. | wider besseres Wissen einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen vortäuscht, dass die Verwirklichung einer der in § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dieses Gesetzes oder in § 31 Satz 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, oder | |
| 3. | wider besseres Wissen eine dieser Stellen über den Beteiligten an einer bevorstehenden Tat nach Nummer 2 zu täuschen sucht, |
um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Rechtsprechung zu § 145d StGB
63 Entscheidungen zu § 145d StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerwG, 13.11.2007 - 2 WD 20.06
Vortäuschen einer rechtswidrigen Tat nach § 145d StGB; Vortäuschen einer ...
- BayObLG, 03.09.1987 - RReg. 2 St 256/87
Vortäuschung einer Straftat
- OLG Karlsruhe, 24.08.1992 - 3 Ss 70/92
- BGH, 20.03.1984 - 1 StR 662/83
- OLG Celle, 13.07.1981 - 3 Ss 164/81
- BayObLG, 12.06.1984 - RReg. 4 St 240/83
- OLG Frankfurt, 24.04.2002 - 2 Ss 71/02
Störung des öffentlichen Friedens: Versendung von Pseudo-Milzbrandbriefen
- LG Dresden, 08.10.1997 - 8 Ns 703 Js 48239/96
- OLG Zweibrücken, 07.02.1991 - 1 Ss 272/90
- BGH, 07.04.1994 - 4 StR 145/94
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