Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (§§ 80 - 358)   
   8. Abschnitt - Geld- und Wertzeichenfälschung (§§ 146 - 152b)   
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Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets

Die §§ 146 bis 151 sind auch auf Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets anzuwenden.

Rechtsprechung zu § 152 StGB

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 152 StGB

Querverweise

Auf § 152 StGB verweisen folgende Vorschriften:
    StGB
      Allgemeiner Teil
        Das Strafgesetz
          Geltungsbereich
            § 6 (Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter)
     
      Besonderer Teil
        Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
          § 138 (Nichtanzeige geplanter Straftaten)
    Strafprozeßordnung (StPO)
      Allgemeine Vorschriften
        Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung

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