Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 8. Abschnitt - Geld- und Wertzeichenfälschung (§§ 146 - 152b) |
Rechtsprechung zu § 152 StGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 4 Entscheidungen zu § 152 StGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 152 StGB
Querverweise
Auf § 152 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- StGB
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 6 (Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter)
- Besonderer Teil
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- § 138 (Nichtanzeige geplanter Straftaten)
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