Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 8. Abschnitt - Geld- und Wertzeichenfälschung (§§ 146 - 152b) |
(1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion oder Euroscheckvordrucke begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach Absatz 1 verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(4) Zahlungskarten mit Garantiefunktion im Sinne des Absatzes 1 sind Kreditkarten, Euroscheckkarten und sonstige Karten,
| 1. | die es ermöglichen, den Aussteller im Zahlungsverkehr zu einer garantierten Zahlung zu veranlassen, und | |
| 2. | durch Ausgestaltung oder Codierung besonders gegen Nachahmung gesichert sind. |
(5) § 149, soweit er sich auf die Fälschung von Geld bezieht, und § 150 Abs. 2 gelten entsprechend.
Rechtsprechung zu § 152b StGB
24 Entscheidungen zu § 152b StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1350/08
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Gewerbsmäßigkeit; 1 StR 229/08.">...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 17.06.2008 - 1 StR 229/08
Anhörungsrüge.
- BGH, 17.06.2008 - 1 StR 229/08
- LG Gera, 10.10.2011 - 820 Js 14093/10
- BGH, 13.01.2010 - 2 StR 439/09
- BGH, 09.09.2008 - 1 StR 414/08
Verwerfung der Revision als unbegründet.
- BGH, 23.02.2011 - 1 StR 427/10
Unzulässige und unbegründete Anhörungsrüge (Wochenfrist); Strafzumessung ...
- BGH, 11.08.2011 - 2 StR 91/11
Versuch der gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit ...
- BGH, 17.02.2011 - 3 StR 419/10
Verbrechensverabredung (Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit); Mittäterschaft ...
- OLG Jena, 17.11.2008 - 1 Ws 486/08
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion
- BGH, 26.01.2005 - 2 StR 516/04
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Sichverschaffen; ...
- BGH, 14.09.2010 - 5 StR 336/10
Versuch (unmittelbares Ansetzen; Abgrenzung von Vorbereitungshandlungen); ...
- BGH, 06.07.2010 - 4 StR 555/09
Skimming kein Ausspähen von Daten; gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von ...
- BGH, 15.03.2011 - 3 StR 15/11
Skimming (Versuch; unmittelbares Ansetzen); Nachmachen von Zahlungskarten mit ...
- BGH, 27.01.2011 - 4 StR 338/10
Strafbarkeit des Skimming; bandenmäßige und gewerbsmäßige Fälschung von ...
- BGH, 28.09.2010 - 5 StR 383/10
Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit ...
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Verfassungsbeschwerden gegen akustische Wohnraumüberwachung (so genannter Großer ...
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 1084/99
- BGH, 01.09.2010 - 2 StR 418/10
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (fehlerhafte Annahme einer Tat; ...
- BGH, 15.08.2007 - 5 StR 199/07
Verwerfung der Revision als unbegründet.
- OLG Köln, 31.03.2006 - 40 HEs 10/06
Literatur im Internet zu § 152b StGB
Querverweise
- StGB
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 6 (Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Einzelne Ordnungswidrigkeiten
- Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen
- § 127 (Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Datenerhebung
- § 23a (Besondere Bestimmungen über polizeiliche Maßnahmen mit Bezug zur Telekommunikation)
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