Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (§§ 80 - 358)   
   9. Abschnitt - Falsche uneidliche Aussage und Meineid (§§ 153 - 163)   
§ 156
Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Rechtsprechung zu § 156 StGB

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BayObLG, Versicherung "zur Vorlage bei Gericht", 30.12.97 (NJW 1998, 1577)
    § 156, unaufgefordert eingereichte eidesstattliche Versicherung, Unzuständigkeit der Staatsanwaltschaft, Bedeutungslosigkeit einer eidesstattlichen Versicherung im Strafverfahren hinsichtlich der Schuldfrage

  • BayObLG, eidesstattliche Versicherung per Telefax, 23.2.95 (NJW 1996, 406)
    § 156, Arrestverfahren, grundsätzlich genügt Einreichung per Telefax, strafrechtliche Relevanz erst ab Bezugnahme in der mündlichen Verhandlung

  • BGH, eidesstattliche Versicherung im Strafverfahren, 2.12.70 (BGHSt 24, 38) 
    § 156 StGB, "zuständige Behörde", Bedeutungslosigkeit einer eidesstattlichen Versicherung im Strafverfahren hinsichtlich der Schuldfrage, untauglicher (jedoch nicht strafbarer) Versuch, wenn der Täter rechtsirrig die Zuständigkeit für gegeben hält;
    §§ 159, 156 StGB, keine Strafbarkeit des Hintermanns bei nicht strafbarem untauglichem Versuch des Haupttäters

Literatur im Internet zu § 156 StGB

Querverweise

Auf § 156 StGB verweisen folgende Vorschriften:
    StGB
      Allgemeiner Teil
        Das Strafgesetz
          Geltungsbereich
            § 5 (Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter)
     
      Besonderer Teil
        Falsche uneidliche Aussage und Meineid
          § 159 (Versuch der Anstiftung zur Falschaussage)
          § 161 (Fahrlässiger Falscheid, fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt)
          § 162 (Internationale Gerichte; nationale Untersuchungsausschüsse)
Redaktionelle Querverweise zu § 156 StGB:
    StGB
      Allgemeiner Teil
        Die Tat
          Täterschaft und Teilnahme
            § 28 (Besondere persönliche Merkmale)
    Personenstandsgesetz (PStG)
      Führung der Personenstandsregister
        § 9 II 2 (Beurkundungsgrundlagen)
     
      Eheschließung
        Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung
          § 13 II 2 (Prüfung der Ehevoraussetzungen)
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
      Recht der Schuldverhältnisse
        Inhalt der Schuldverhältnisse
          Verpflichtung zur Leistung
            § 259 II (Umfang der Rechenschaftspflicht)
            § 260 II (Pflichten bei Herausgabe oder Auskunft über Inbegriff von Gegenständen)
     
      Erbrecht
        Rechtliche Stellung des Erben
          Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
            Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben
              § 2006 (Eidesstattliche Versicherung)
          Erbschaftsanspruch
            § 2028 II (Auskunftspflicht des Hausgenossen)
        Erbschein
          § 2356 II (Nachweis der Richtigkeit der Angaben)
    Handelsgesetzbuch (HGB)
      Handelsbücher
        Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften
          Prüfung
            § 318 III 4 (Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers)
    Aktiengesetz (AktG)
      Aktiengesellschaft
        Verfassung der Aktiengesellschaft
          Hauptversammlung
            Sonderprüfung. Geltendmachung von Ersatzansprüchen
              § 142 II 3 (Bestellung der Sonderprüfer)
              § 147 I 3 (Geltendmachung von Ersatzansprüchen)
        Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
          Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
            § 258 II 3 (Bestellung der Sonderprüfer)
        Auflösung und Nichtigerklärung der Gesellschaft
          Auflösung
            Abwicklung
              § 265 III 3 (Abwickler)
    Zivilprozessordnung (ZPO)
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Verfahren vor den Landgerichten
          Verfahren bis zum Urteil
            § 294 I (Glaubhaftmachung)
     
      Rechtsmittel
        Berufung
          § 511 II HS 2 (Statthaftigkeit der Berufung)
     
      Zwangsvollstreckung
        Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
          Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
            Allgemeine Vorschriften
              § 807 III (Eidesstattliche Versicherung)
            Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
              § 836 III 2 (Wirkung der Überweisung)
        Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen
          § 883 II (Herausgabe bestimmter beweglicher Sachen)
    Insolvenzordnung (InsO)
      Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
        Allgemeine Wirkungen
          § 98 I (Durchsetzung der Pflichten des Schuldners)
     
      Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
        Sicherung der Insolvenzmasse
          § 153 II (Vermögensübersicht)
    Strafprozeßordnung (StPO)
      Allgemeine Vorschriften
        Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
        Zeugen
        Sachverständige und Augenschein
     
      Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
        Strafvollstreckung
    Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
      Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer Geldleistung verpflichten
        § 16 (Eidesstattliche Versicherung)
     
      Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer sonstigen Handlung, einer Duldung oder einer Unterlassung verpflichten
        Besondere Fälle der Anwendung des unmittelbaren Zwangs
          § 28 II (Wegnahme)
    Abgabenordnung (AO)
      Allgemeine Verfahrensvorschriften
        Verfahrensgrundsätze
          Besteuerungsgrundsätze, Beweismittel
            Beweis durch Auskünfte und Sachverständigengutachten
              § 95 (Versicherung an Eides statt)
     
      Vollstreckung
        Vollstreckung wegen Geldforderungen
          Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
            Allgemeines
              § 284 (Eidesstattliche Versicherung)
            Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
              § 315 III (Wirkung der Einziehungsverfügung)

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