Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 9. Abschnitt - Falsche uneidliche Aussage und Meineid (§§ 153 - 163) |
Rechtsprechung zu § 159 StGB
14 Entscheidungen zu § 159 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 02.12.1970 - 2 StR 455/70
eidesstattliche Versicherung im Strafverfahren - § 156 StGB, "zuständige ...
- KG, 28.06.2004 - 4 ARS 27/04
- OLG Köln, 14.10.2002 - 2 Ws 508/02
- OLG Düsseldorf, 13.10.1992 - 5 Ss 336/92
- BVerwG, 24.03.1966 - II D 57.65
- KG, 04.07.2007 - (5 (A)) 4 AR 116/01
Verteidigerausschluss: Antrag auf Ausschluss des Verteidigers wegen versuchter ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 04.07.2007 - 5 A 4 AR 116/012/07
Ausschluss des Strafverteidigers von Mitwirkung im Verfahren wegen Verdachts der ...
- KG, 04.07.2007 - 5 A 4 AR 116/012/07
- OLG Köln, 26.11.2004 - Ausl 201/04
Zulässigkeit der Auslieferung nach Russland
- BGH, 23.03.1999 - 1 StR 35/99
Urteil gegen Verwaltungsdirektor wegen Bestechlickeit rechtskräftig
- BGH, 01.07.1980 - 1 StR 250/80
Anwendungsvoraussetzungen des § 157 Abs. 1 StGB
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Literatur im Internet zu § 159 StGB
- § 159 StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Versuch der Anstiftung zur Falschaussage - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
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