(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Rechtsprechung zu § 164 StGB
329 Entscheidungen zu § 164 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 21.11.2012 - 4 StR 427/12
Konkurrenzen (Tateinheit) bei der falschen Verdächtigung (Rechtsgüter)
- KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05
Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung: Voraussetzungen des ...
- BGH, 14.03.2003 - 2 StR 7/03
Beleidigung; falsche Verdächtigung (Eignung); Strafzumessung.
- OLG Koblenz, 15.10.2012 - 2 Ss 68/12
Falsche Verdächtigung per Insolvenzantrag
- OLG München, 04.03.2009 - 5St RR 38/09
Uneidliche Falschaussage: Abgrenzung zu falscher Verdächtigung bei Ausschmückung ...
- OLG Celle, 23.04.2009 - 32 Ss 15/09
Falsche Verdächtigung: Eignung eines Verhaltens zur Herbeiführung bzw. ...
- BGH, 13.04.1960 - 2 StR 593/59
StGB § 164 Abs. 1 und 5
- OLG Koblenz, 06.12.2010 - 2 Ss 108/10
Anforderungen an die Verurteilung wegen falscher Verdächtigung
- BGH, 04.12.1997 - 5 StR 620/97
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Literatur im Internet zu § 164 StGB
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Querverweise
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Öffentliche Klage
- § 154e
- StGB
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Sprachgebrauch
- § 11 I Nr. 5 (Personen- und Sachbegriffe) (zu § 164 I)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Vernehmung des Beschuldigten
- § 136 I 2