Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (§§ 80 - 358)   
   11. Abschnitt - Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen (§§ 166 - 168)   

§ 167a
Störung einer Bestattungsfeier

Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Rechtsprechung zu § 167a StGB

3 Entscheidungen zu § 167a StGB in unserer Datenbank:

Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Stellenmarkt mit 23.716 aktuellen Stellenanzeigen bei



Ausgewählte Stellenangebote:
Konfliktlösung/Wirtschaftsstrafrecht
Freshfields Bruckhaus Deringer
Frankfurt
26.09.2012
Psychologische Gutachtenerstellung im Familien- und Strafrecht
Forensisch-Psychologische Praxis N. Fischer
Leer
27.09.2012

Stellenangebote mit Schwerpunkt Strafrecht

Literatur im Internet zu § 167a StGB

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht