Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (§§ 80 - 358)   
   11. Abschnitt - Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen (§§ 166 - 168)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 167a
Störung einer Bestattungsfeier

Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Rechtsprechung zu § 167a StGB

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