Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184g) |
(1) Wer sexuelle Handlungen
| 1. | an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, | |
| 2. | an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder | |
| 3. | an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind |
vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3
| 1. | sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder | |
| 2. | den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt, |
um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.
Rechtsprechung zu § 174 StGB
466 Entscheidungen zu § 174 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Koblenz, 29.12.2011 - 1 Ss 213/11
Verurteilung eines Lehrers wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen ...
- BGH, 21.04.1995 - 3 StR 526/94
Tatbestandsmerkmal des "Betreuungsverhältnisses" beim Straftatbestand des ...
- BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85
Schutzbefohlene eines Gemeindepfarrers
- BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08
Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Obhutsverhältnis); Grenzen der ...
- BGH, 13.07.1983 - 3 StR 255/83
- BGH, 05.04.2011 - 3 StR 12/11
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein); sexueller Missbrauch ...
- BGH, 07.09.1995 - 1 StR 236/95
Urteil im "Flachslandenprozeß"
- BGH, 20.09.1988 - 1 StR 383/88
- BGH, 17.06.1997 - 5 StR 232/97
- BGH, 28.06.2000 - 2 StR 213/00
Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage; Anwendung des Zweifelssatzes; ...
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Querverweise
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- § 255a
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 72a (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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- Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
- § 208 (Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung) (zu §§ 174 ff)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Sachverständige und Augenschein
- § 81g I (zu §§ 174 ff)
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