Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184g) |
§ 174a
Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer gefangenen oder auf behördliche Anordnung verwahrten Person, die ihm zur Erziehung, Ausbildung, Beaufsichtigung oder Betreuung anvertraut ist, unter Mißbrauch seiner Stellung vornimmt oder an sich von der gefangenen oder verwahrten Person vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Person, die in einer Einrichtung für kranke oder hilfsbedürftige Menschen aufgenommen und ihm zur Beaufsichtigung oder Betreuung anvertraut ist, dadurch mißbraucht, daß er unter Ausnutzung der Krankheit oder Hilfsbedürftigkeit dieser Person sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Rechtsprechung zu § 174a StGB
32 Entscheidungen zu § 174a StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03
Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04
Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters; ...
- BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04
- BGH, 25.02.1999 - 4 StR 23/99
Sexueller Mißbrauch von Gefangenen; Mißbrauch der Stellung; Liebesbeziehung
- BGH, 14.04.2011 - 4 StR 669/10
Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines ...
- BGH, 29.05.1979 - 5 StR 220/79
StGB § 174 a Abs. 2
- BGH, 29.09.1998 - 4 StR 324/98
StGB § 174a
- OLG München, 28.06.2010 - 5St RR (I) 34/10
Versuchtes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in einer JVA; ...
- VG Berlin, 28.06.2012 - 80 K 18.12
- BGH, 02.11.1982 - 5 StR 308/82
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Literatur im Internet zu § 174a StGB
- § 174a StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Sexueller Missbrauch - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- StGB
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Freiheitsentziehende Maßregeln
- § 66 (Unterbringung in der Sicherungsverwahrung)
- Verjährung
- Verfolgungsverjährung
- § 78b (Ruhen)
- Besonderer Teil
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- § 181b (Führungsaufsicht)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 255a
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 72a (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen)