Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184g) |
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
| 1. | sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, | |
| 2. | ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist, | |
| 3. | auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder | |
| 4. | auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. |
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
Rechtsprechung zu § 176 StGB
2.736 Entscheidungen zu § 176 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 21.04.2009 - 1 StR 105/09
Sexueller Missbrauch von Kindern bei Übermittlung sexueller Handlungen durch eine ...
- BGH, 26.05.2004 - 4 StR 119/04
Sexueller Missbrauch gemäß § 176 Abs. 1 StGB (Verdrängung durch den ...
- BGH, 19.02.2013 - 1 StR 465/12
Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben
- BGH, 13.02.2013 - 2 StR 576/12
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs ...
- BGH, 29.01.2013 - 2 StR 570/12
Sexueller Missbrauch von Kindern (Anfertigung pornographischer Abbildungen)
- BGH, 13.11.2012 - 3 StR 370/12
Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem ...
- BGH, 17.10.2006 - 4 StR 341/06
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Anwendbarkeit bei Kindern).
- BGH, 01.12.2006 - 2 StR 434/06
Sexueller Missbrauch eines Kindes (Vornahme einer nicht mit Manipulationen am ...
- BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05
Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlung am Körper des ...
Gesetzesmaterialien zu § 176 StGB
- Mitteilung des Bundesjustizministeriums vom 20.6.2008
- Dokumentation des Gesetzgebungsgangs mit amtlicher Begründung (via Bundestag)
- Sachverständigenanhörung im Gesetzgebungsverfahren, 18.06.2007 (via Bundestag)
- Zugrundeliegender EU-Rahmenbeschluß 2004/68/JI vom 22.12.2003
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Literatur im Internet zu § 176 StGB
- § 176 StGB von RA Dr. Böttner (Überblick)
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Querverweise
- StGB
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 5 (Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter)
- Rechtsfolgen der Tat
- Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Freiheitsentziehende Maßregeln
- § 66 (Unterbringung in der Sicherungsverwahrung)
- Verjährung
- Verfolgungsverjährung
- § 78b (Ruhen)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 255a
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 72a (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen)