Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184l) |
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16.06.2021
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2021 | Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder | 16.06.2021 | |
01.01.2021 | Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland | 30.11.2020 | |
13.03.2020 | Siebenundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings | 03.03.2020 | |
27.01.2015 | Neunundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht | 21.01.2015 | |
05.11.2008 | Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie | 31.10.2008 | |
01.04.2004 | Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften | 27.12.2003 |
oder Betreuungs-
verhältnisses § 175(weggefallen) § 176Sexueller Missbrauch von Kindern § 176aSexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind § 176bVorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern § 176cSchwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176dSexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge § 176eVerbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern § 177Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung § 178Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge § 179(weggefallen) § 180Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180aAusbeutung von Prostituierten § 180b(weggefallen) § 181(weggefallen) § 181aZuhälterei § 181bFührungsaufsicht § 181c(weggefallen) § 182Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen § 183Exhibitionistische Handlungen § 183aErregung öffentlichen Ärgernisses § 184Verbreitung pornographischer Inhalte § 184aVerbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte § 184bVerbreitung, Erwerb und Besitz kinder-
pornographischer Inhalte § 184cVerbreitung, Erwerb und Besitz jugend-
pornographischer Inhalte § 184d(weggefallen) § 184eVeranstaltung und Besuch kinder-
und jugend-
pornographischer Darbietungen § 184fAusübung der verbotenen Prostitution § 184gJugendgefährdende Prostitution § 184hBegriffsbestimmungen § 184iSexuelle Belästigung § 184jStraftaten aus Gruppen § 184kVerletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen § 184lInverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild
Rechtsprechung zu § 176 StGB
3.826 Entscheidungen zu § 176 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 29.03.2022 - 2 StR 490/21
Sexueller Missbrauch von Kindern (Voraussetzungen; eigenhändiges Delikt; ...
- BGH, 18.01.2023 - 5 StR 218/22
Sexueller Missbrauch von Kindern (Erheblichkeit von sexuellen Handlungen)
- BGH, 18.05.2022 - 6 StR 169/22
Sexueller Missbrauch von Kindern, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern ...
- BVerwG, 03.06.2021 - 2 WD 18.20
Dienstgradherabsetzung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes nach § 176 Abs. 4 ...
- BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18
Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem ...
- BGH, 02.02.2022 - 2 StR 295/21
Revision (beschränkte Revisibilität der Verhängung von Jugendstrafen: beachtliche ...
- BGH, 23.01.2019 - 2 StR 489/18
Sexueller Missbrauch von Kindern (Konkurrenzen); Strafzumessung (schärfende ...
- BGH, 02.11.2017 - 2 StR 415/17
Beleidigung (verfassungsrechtlich gebotene Konturierung des Tatbestandes; sexuell ...
- BGH, 20.09.2022 - 6 StR 339/22
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (eigenhändiges Delikt; Berühren des ...
- BGH, 29.11.2023 - 3 StR 301/23
Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit ...
§ 176 StGB in Nachschlagewerken
- § 176 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Schutzalter
- Sexueller Missbrauch
- Sexueller Missbrauch von Kindern (Deutschland)
Querverweise
Auf § 176 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 5 (Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug)
- Verjährung
- Verfolgungsverjährung
- § 78b (Ruhen)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- § 158a (Eignung des Verfahrensbeistands)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Öffentlichkeit und Sitzungspolizei
- § 171b
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Zeugen
- § 58a (Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton)
- Ermittlungsmaßnahmen
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 112a (Haftgrund der Wiederholungsgefahr)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 255a (Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung)
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Das Zentralregister
- Inhalt und Führung des Registers
- § 24 (Entfernung von Eintragungen)
- Auskunft aus dem Register
- 2. - Unbeschränkte Auskunft aus dem Register
- § 41 (Umfang der Auskunft)
- Tilgung
- § 46 (Länge der Tilgungsfrist)
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 69 (Übergangsvorschriften)
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 72a (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen)
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
- Vertragsrecht
- § 124 (Geeignete Leistungserbringer)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Vertragsrecht
- § 75 (Allgemeine Grundsätze)
- Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (SGB XIV)
- Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung
- Entschädigungstatbestände
- Gewalttaten
- § 13 (Opfer von Gewalttaten)
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Beendigung des Aufenthalts
- Begründung der Ausreisepflicht
- § 54 (Ausweisungsinteresse)
- Asylgesetz (AsylG)
- Unterbringung und Verteilung
- § 44 (Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen)