Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (§§ 80 - 358)   
   13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184g)   
§ 176b
Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge

Verursacht der Täter durch den sexuellen Mißbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Rechtsprechung zu § 176b StGB

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Literatur im Internet zu § 176b StGB

Querverweise

Auf § 176b StGB verweisen folgende Vorschriften:
    StGB
      Allgemeiner Teil
        Das Strafgesetz
          Geltungsbereich
            § 5 (Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter)
        Verjährung
          Verfolgungsverjährung
     
      Besonderer Teil
        Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
          § 140 (Belohnung und Billigung von Straftaten)
        Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
          § 181b (Führungsaufsicht)
        Straftaten gegen das Leben
          § 218a (Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs)
    Strafprozeßordnung (StPO)
      Allgemeine Vorschriften
        Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung
        Verhaftung und vorläufige Festnahme
     
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Hauptverhandlung
     
      Beteiligung des Verletzten am Verfahren
    Jugendgerichtsgesetz (JGG)
      Jugendliche
        Beseitigung des Strafmakels
          § 97 (Beseitigung des Strafmakels durch Richterspruch)
          § 100 (Beseitigung des Strafmakels nach Erlaß einer Strafe oder eines Strafrestes)

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