Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184g) |
(1) Wer eine andere Person, die
| 1. | wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder | |
| 2. | körperlich |
zum Widerstand unfähig ist, dadurch mißbraucht, daß er unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine widerstandsunfähige Person (Absatz 1) dadurch mißbraucht, daß er sie unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren ist zu erkennen, wenn
| 1. | der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, | |
| 2. | die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder | |
| 3. | der Täter das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt. |
(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 5 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Rechtsprechung zu § 179 StGB
135 Entscheidungen zu § 179 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 20.12.2007 - 4 StR 459/07
"Happy Slapping" durch sexuelle Handlungen an Minderjährigen
- BGH, 01.10.2008 - 2 StR 385/08
Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Körperkontakt; ...
- BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05
Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Begründung der ...
- BGH, 19.02.2013 - 5 StR 613/12
Beweiswürdigung beim Vorwurf der Vergewaltigung ...
- BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03
Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person; Beweiswürdigung ...
- BGH, 26.01.2005 - 2 StR 456/04
Widerstandsunfähigkeit (geistige Behinderung; Überzeugungsbildung; Begründung).
- BGH, 23.11.2010 - 3 StR 410/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; sexueller Missbrauch ...
- BGH, 10.08.2011 - 4 StR 338/11
Schwerer sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Begriff der ...
- BGH, 21.03.2013 - 1 StR 108/13
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Querverweise
- StGB
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Zeugen
- § 53
- Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 112a
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 255a
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 74
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 72a (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen)