Rechtsprechung zu § 18 StGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 5 Entscheidungen zu § 18 StGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 9 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 18 StGB im Volltext bei
geordnet nach Datum
- BGH, Raubmord, 20.10.92 (BGHSt 39, 100)
§ 251 StGB aF, § 18 StGB erfassen auch vorsätzliche Herbeiführung der Todesfolge (Auffangfunktion des Begriffs der Fahrlässigkeit) (Hinweis: nun im Wortlaut von § 251 StGB klargestellt: "wenigstens leichtfertig" statt früher "leichtfertig");
§ 52 StGB, Tateinheit (nicht Gesetzeseinheit) zwischen § 251 StGB und § 211 StGB
Literatur im Internet zu § 18 StGB
- § 18 StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
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