Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184g) |
(weggefallen)
Hinweis der Redaktion:Die Straftatbestände des Menschenhandels sind seit dem 19.2.2005 geregelt in §§ 232 ff. StGB.
Rechtsprechung zu § 180b StGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 3 Entscheidungen zu § 180b StGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 12 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 180b StGB im Volltext bei
geordnet nach Datum
- BGH, vorzeitiger Samenerguß, 19.3.97 (NStZ-RR 1997, 293)
§ 177 StGB, § 24 StGB, zur Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts, wenn der Täter die erstrebte sexuelle Befriedigung gefunden hat;
§ 181 I Nr. 2 StGB, "Anwerbung";
§ 180b II Nr. 1 StGB, Anforderungen an die "auslandsspezifische Hilflosigkeit"
Literatur im Internet zu § 180b StGB
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