Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (§§ 80 - 358)   
   13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184g)   
§ 180b

(weggefallen)

 

Hinweis der Redaktion:

Die Straftatbestände des Menschenhandels sind seit dem 19.2.2005 geregelt in §§ 232 ff. StGB.

Rechtsprechung zu § 180b StGB

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BGH, vorzeitiger Samenerguß, 19.3.97 (NStZ-RR 1997, 293)
    § 177 StGB, § 24 StGB, zur Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts, wenn der Täter die erstrebte sexuelle Befriedigung gefunden hat;
    § 181 I Nr. 2 StGB, "Anwerbung";
    § 180b II Nr. 1 StGB, Anforderungen an die "auslandsspezifische Hilflosigkeit"

Literatur im Internet zu § 180b StGB

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