Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (§§ 80 - 358)   
   13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184g)   
§ 181

(weggefallen)

 

Hinweis der Redaktion:

Die Straftatbestände des Menschenhandels sind seit dem 19.2.2005 geregelt in §§ 232 ff. StGB.

Rechtsprechung zu § 181 StGB

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