Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (§§ 80 - 358)   
   13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184l)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/StGB/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ StGB
__paste_bez____paste_norm__ Strafgesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/StGB/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Strafgesetzbuch
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

§ 174Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen § 174aSexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen § 174bSexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung § 174cSexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs-
oder Betreuungs-
verhältnisses
§ 175(weggefallen) § 176Sexueller Missbrauch von Kindern § 176aSexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind § 176bVorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern § 176cSchwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176dSexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge § 176eVerbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern § 177Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung § 178Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge § 179(weggefallen) § 180Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180aAusbeutung von Prostituierten § 180b(weggefallen) § 181(weggefallen) § 181aZuhälterei § 181bFührungsaufsicht § 181c(weggefallen) § 182Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen § 183Exhibitionistische Handlungen § 183aErregung öffentlichen Ärgernisses § 184Verbreitung pornographischer Inhalte § 184aVerbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte § 184bVerbreitung, Erwerb und Besitz kinder-
pornographischer Inhalte
§ 184cVerbreitung, Erwerb und Besitz jugend-
pornographischer Inhalte
§ 184d(weggefallen) § 184eVeranstaltung und Besuch kinder-
und jugend-
pornographischer Darbietungen
§ 184fAusübung der verbotenen Prostitution § 184gJugendgefährdende Prostitution § 184hBegriffsbestimmungen § 184iSexuelle Belästigung § 184jStraftaten aus Gruppen § 184kVerletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen § 184lInverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild

Rechtsprechung zu § 183a StGB

42 Entscheidungen zu § 183a StGB in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 42 Entscheidungen

§ 183a StGB in Nachschlagewerken

Querverweise

Auf § 183a StGB verweisen folgende Vorschriften:

    Strafprozeßordnung (StPO) 
      Allgemeine Vorschriften
        Zeugen
          § 58a (Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton)
     
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Hauptverhandlung
          § 255a (Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung)
    Bundeszentralregistergesetz (BZRG) 
      Das Zentralregister
        Auskunft aus dem Register
          1. - Führungszeugnis
            § 32 (Inhalt des Führungszeugnisses)
            § 34 (Länge der Frist)
          2. - Unbeschränkte Auskunft aus dem Register
            § 41 (Umfang der Auskunft)
        Tilgung
          § 46 (Länge der Tilgungsfrist)
     
      Übergangs- und Schlußvorschriften
        § 69 (Übergangsvorschriften)
    Polizeigesetz (PolG) 
      Das Recht der Polizei
        Weitere Regelungen der Datenverarbeitung
          Pflichten der Polizei
            § 76 (Überprüfung der Erforderlichkeit der Speicherung personenbezogener Daten)
    Asylgesetz (AsylG) 
      Unterbringung und Verteilung
        § 44 (Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen)
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht