Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (§§ 80 - 358)   
   13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184g)   
§ 184a
Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften

Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben,

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Rechtsprechung zu § 184a StGB

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • HessVGH, Bordellvermietung, 27.2.92 (NVwZ 1992, 1111)
    § 184a StGB, Zweckveranlasser

  • BGH, Bierlieferungen an Bordell, 22.1.87 (NJW-RR 1987, 999)
    § 134 BGB (hier i.V.m. § 184a StGB, § 120 I OWiG), § 138 BGB, nicht jede objektive Förderung einer strafbaren Handlung ist gesetzeswidrig, hier: erlaubtes Hilfsgeschäft

Literatur im Internet zu § 184a StGB

Querverweise

Auf § 184a StGB verweisen folgende Vorschriften:
    StGB
      Allgemeiner Teil
        Das Strafgesetz
          Geltungsbereich
            § 6 (Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter)
     
      Besonderer Teil
        Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
          § 184d (Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste)
    Jugendschutzgesetz (JuSchG)
      Jugendschutz im Bereich der Medien
        Trägermedien
          § 15 (Jugendgefährdende Trägermedien)
     
      Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
        § 18 (Liste jugendgefährdender Medien)
Redaktionelle Querverweise zu § 184a StGB:
    StGB
      Allgemeiner Teil
        Das Strafgesetz
          Sprachgebrauch
            § 11 I Nr. 6 (Personen- und Sachbegriffe) (zu § 184a Nr. 3)
     
      Besonderer Teil
        Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
          § 131 (Gewaltdarstellung)
        Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
          § 176 (Sexueller Mißbrauch von Kindern)

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