Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184g) |
Rechtsprechung zu § 184g StGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 7 Entscheidungen zu § 184g StGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Gesetzesmaterialien zu § 184g StGB
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie vom 31.10.2008, in Kraft getreten am 5.11.2008:
- Mitteilung des Bundesjustizministeriums vom 20.6.2008
- Dokumentation des Gesetzgebungsgangs mit amtlicher Begründung (via Bundestag)
- Sachverständigenanhörung im Gesetzgebungsverfahren, 18.06.2007 (via Bundestag)
- Zugrundeliegender EU-Rahmenbeschluß 2004/68/JI vom 22.12.2003
Literatur im Internet zu § 184g StGB
- Das neue Strafverbot jugendpornographischer Schriften von RA Dr. Marc Liesching (Aufsatz)
JMS-Report 5/2008 Seiten 2-6
- § 184g StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Sexuelle Handlung - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 184g StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 255a
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