Strafgesetzbuch

   Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)   
   2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37)   
   1. Titel - Grundlagen der Strafbarkeit (§§ 13 - 21)   
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Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Rechtsprechung zu § 20 StGB

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BGH, Messerstiche ins Gesicht, 30.8.00 (NStZ 2001, 29) 
    §§ 211, 212 StGB, Kausalität, Eingreifen eines Dritten, kein Wegfall des Zurechnungszusammenhangs, wenn der Dritte an die Tötungshandlung anknüpft, unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf (§ 15 StGB);
    "niedriger Beweggrund", Gesamtwürdigung;
    Verdeckungsabsicht;
    § 261 StPO, lückenhafte Beweiswürdigung bei Nicht-Erörterung des Tötungsmotivs;
    §§ 20, 21 StGB, keine verminderte Schuldfähigkeit bei "vorübergehendem Impulskontrollverlust"

  • BGH, "Abreibung" mit Elektroschocker, 7.6.00 (NStZ 2000, 584) 
    §§ 20, 21 StGB, vorsätzliche "actio libera in causa": maßgeblich ist bei Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) die Schuldfähigkeit im Zeitpunkt des Tatentschlusses (§ 22 StGB), wenn dieser alle Merkmale der später verwirklichten Tat umfaßte;
    Änderung der "actio libera in causa"-Rechtsprechung (durch BGH, «überfahrene Grenzbeamte») gilt nur für Verkehrsstraftaten

  • BGH, actio libera in causa - alles beim Alten, 19.2.97 (NStZ 1997, 230)
    § 20 StGB, Änderung der "actio libera in causa"-Rechtsprechung (durch BGH, «überfahrene Grenzbeamte») gilt nur für Verkehrsstraftaten

  • BGH, überfahrene Grenzbeamte, 22.8.96 (BGHSt 42, 235) 
    §§ 315c, 20, 21 StGB, Unanwendbarkeit der Figur der "actio libera in causa" jedenfalls für das tätigkeitsgebunde Delikt des § 315c StGB;
    §§ 222, 20, 21 StGB, beim fahrlässigen Erfolgsdelikt bedarf es keines Rückgriffs auf die Figur der "actio libera in causa";
    §§ 323a, 9 I StGB

  • BGH, Autofahrer mit Anfallsleiden, 17.11.94 (BGHSt 40, 341)
    §§ 222, 229, 315c StGB, Einwilligung in die Gefährdung, Fahrlässigkeitsschuld, §§ 20, 21 StGB, beim fahrlässigen Erfolgsdelikt bedarf es keines Rückgriffs auf die Figur der "actio libera in causa"

  • BGH, bewußtloser Autofahrer, 1.7.86 (BGHZ 98, 135)
    § 827 BGB, Beweislast, Verhältnis zum Handlungsbegriff des § 823 BGB;
    § 20 StGB

  • BGH, leichte Linkskurve, 18.8.83 (BGHSt 32, 48)
    § 323a, § 21 - § 20, mehrere mögliche BAK

  • BGH, Trinkexzeß vor Einbruch, 24.11.67 (BGHSt 21, 381)
    §§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung eines zuvor gefaßten Planes im Zustand der eingeschränkten oder aufgehobenen Schuldfähigkeit, Anforderungen an die Konkretisierung der Tat;
    § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF)

Querverweise

Auf § 20 StGB verweisen folgende Vorschriften:
    StGB
      Allgemeiner Teil
        Die Tat
          Grundlagen der Strafbarkeit
            § 21 (Verminderte Schuldfähigkeit)
        Rechtsfolgen der Tat
          Maßregeln der Besserung und Sicherung
            Freiheitsentziehende Maßregeln
              § 63 (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus)
              § 67a (Überweisung in den Vollzug einer anderen Maßregel)
            Führungsaufsicht
              § 68c (Dauer der Führungsaufsicht)
Redaktionelle Querverweise zu § 20 StGB:
    StGB
      Allgemeiner Teil
        Das Strafgesetz
          Geltungsbereich
            § 8 (Zeit der Tat)
     
      Besonderer Teil
        Gemeingefährliche Straftaten
          § 323a (Vollrausch)

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