Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37) |
| 1. Titel - Grundlagen der Strafbarkeit (§§ 13 - 21) |
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Rechtsprechung zu § 20 StGB
1.481 Entscheidungen zu § 20 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
- BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04
Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde ...
- BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96
- BGH, 26.04.2007 - 4 StR 7/07
Rechtsfehlerhafte Annahme einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei ...
- BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03
Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und ...
- BGH, 21.09.2004 - 3 StR 333/04
Versuchter Mord; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ...
- OLG Hamm, 28.07.2008 - 3 Ss 235/08
Misshandlung Schutzbefohlener; Anforderungen an die Feststellungen
- BGH, 01.03.2011 - 3 StR 22/11
Schuldunfähigkeit; erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Einsichtsfähigkeit; ...
- BGH, 28.09.1993 - 1 StR 259/93
- KG, 22.11.2011 - 2 Ws 377/11
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Literatur im Internet zu § 20 StGB
- Zwischenruf: Die Debatte über "Hirnforschung und Willensfreiheit" im Strafrecht ist nicht falsch inszeniert! von Gunnar Spilgies, Hannover (Aufsatz)
ZIS 2007, 155
über www.zis-online.com - Gebotene psychiatrische Begutachtung in Fällen auffälliger Besonderheiten in der Tat und/oder bei dem Täter von VRiBGH Clemens Basdorf (Aufsatz)
- Schuldstrafrecht und Willensfreiheit - Ein Überblick
von Wiss. Mitarb. Marcus Marlie (Aufsatz, PDF-Format)
über www.zis-online.com - § 20 StGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Freier Wille
Geschäftsfähigkeit
Psychisch-Kranken-Gesetz
Strafprozess
Wahlrecht - § 20 StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Schuldunfähigkeit - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 126a
- StGB
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 8 (Zeit der Tat)
- Besonderer Teil
- Gemeingefährliche Straftaten
- § 323a (Vollrausch)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Sachverständige und Augenschein
- § 81
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