Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37) |
| 1. Titel - Grundlagen der Strafbarkeit (§§ 13 - 21) |
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Rechtsprechung zu § 20 StGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 105 Entscheidungen zu § 20 StGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 158 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 20 StGB im Volltext bei
geordnet nach Datum
- BGH, Messerstiche ins Gesicht, 30.8.00 (NStZ 2001, 29)
§§ 211, 212 StGB, Kausalität, Eingreifen eines Dritten, kein Wegfall des Zurechnungszusammenhangs, wenn der Dritte an die Tötungshandlung anknüpft, unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf (§ 15 StGB);
"niedriger Beweggrund", Gesamtwürdigung;
Verdeckungsabsicht;
§ 261 StPO, lückenhafte Beweiswürdigung bei Nicht-Erörterung des Tötungsmotivs;
§§ 20, 21 StGB, keine verminderte Schuldfähigkeit bei "vorübergehendem Impulskontrollverlust"
- BGH, "Abreibung" mit Elektroschocker, 7.6.00 (NStZ 2000, 584)
§§ 20, 21 StGB, vorsätzliche "actio libera in causa": maßgeblich ist bei Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) die Schuldfähigkeit im Zeitpunkt des Tatentschlusses (§ 22 StGB), wenn dieser alle Merkmale der später verwirklichten Tat umfaßte;
Änderung der "actio libera in causa"-Rechtsprechung (durch BGH, «überfahrene Grenzbeamte») gilt nur für Verkehrsstraftaten
- BGH, actio libera in causa - alles beim Alten, 19.2.97 (NStZ 1997, 230)
§ 20 StGB, Änderung der "actio libera in causa"-Rechtsprechung (durch BGH, «überfahrene Grenzbeamte») gilt nur für Verkehrsstraftaten
- BGH, überfahrene Grenzbeamte, 22.8.96 (BGHSt 42, 235)
§§ 315c, 20, 21 StGB, Unanwendbarkeit der Figur der "actio libera in causa" jedenfalls für das tätigkeitsgebunde Delikt des § 315c StGB;
§§ 222, 20, 21 StGB, beim fahrlässigen Erfolgsdelikt bedarf es keines Rückgriffs auf die Figur der "actio libera in causa";
§§ 323a, 9 I StGB
- BGH, Autofahrer mit Anfallsleiden, 17.11.94 (BGHSt 40, 341)
§§ 222, 229, 315c StGB, Einwilligung in die Gefährdung, Fahrlässigkeitsschuld, §§ 20, 21 StGB, beim fahrlässigen Erfolgsdelikt bedarf es keines Rückgriffs auf die Figur der "actio libera in causa"
- BGH, bewußtloser Autofahrer, 1.7.86 (BGHZ 98, 135)
- BGH, leichte Linkskurve, 18.8.83 (BGHSt 32, 48)
- BGH, Trinkexzeß vor Einbruch, 24.11.67 (BGHSt 21, 381)
§§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung eines zuvor gefaßten Planes im Zustand der eingeschränkten oder aufgehobenen Schuldfähigkeit, Anforderungen an die Konkretisierung der Tat;
§ 330a StGB aF (§ 323a StGB nF)
Literatur im Internet zu § 20 StGB
- Zwischenruf: Die Debatte über "Hirnforschung und Willensfreiheit" im Strafrecht ist nicht falsch inszeniert! von Gunnar Spilgies, Hannover (Aufsatz)
ZIS 2007, 155
über www.zis-online.com - § 20 StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
Auf § 20 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 126a
- StGB
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 8 (Zeit der Tat)
- Besonderer Teil
- Gemeingefährliche Straftaten
- § 323a (Vollrausch)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Sachverständige und Augenschein
- § 81
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