Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 - 210) |
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Rechtsprechung zu § 202a StGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 2 Entscheidungen zu § 202a StGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - Entscheidung der BGH-Strafsenate zu § 202a StGB im Volltext bei

Gesetzesmaterialien zu § 202a StGB
Einundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. StrÄndG) vom 7.8.2007, in Kraft getreten am 11.8.2007:
- Dokumentation des Gesetzgebungsgangs mit amtlicher Begründung (via Bundestag)
- Aufsatz von RA Alexander Schultz: Neue Strafbarkeiten und Probleme - Der Entwurf des Strafrechtsänderungsgesetzes (StrafÄndG) zur Bekämpfung der Computerkriminalität vom 20.09.2006 (Stand: 10.10.2006)
Literatur im Internet zu § 202a StGB
- Der strafrechtliche Schutz drahtloser Computernetzwerke (WLANs) von Ulf Buermeyer (Aufsatz)
Der Beitrag untersucht die strafrechtlichen Sanktionen gegen "Schwarzsurfen".
über hrr-strafrecht.de - Kommentar zu § 202a StGB von RA Alexander Schultz (Gesetzeskommentar)
über www.mediendelikte.de
- Aktuelle Probleme des Internetstrafrechts von Prof. Dr. Bernd Heinrich (Aufsatz)
Anhand mehrerer aktueller Problemfelder weist der Autor nach, dass die Lösung von neu auftretenden Problemkonstellationen mit den bisher vorhandenen Straftatbeständen möglich ist und an den Stellen, an denen sich Strafrechtslücken auftun, ein echtes Strafbedürfnis oftmals nicht existiert
über www.humboldt-forum-recht.de - Strafbarkeit von Hacking und Computerviren
von RA Dr. Stefan Ernst (Einführung, PDF-Format)
- Die strafrechtliche Relevanz von IT-Sicherheitsaudits
von Christian Hawellek (Aufsatz, PDF-Format)
Der Autor untersucht die strafrechtliche Relevanz von IT-Sicherheitsaudits und beschäftigt sich dabei insbesondere mit den hierbei auftretenden Problemen im Bereich des § 202a StGB, etwa der Frage, inwiefern bei erlaubter Privatnutzung von unternehmenseigenen Informationssystemen durch Arbeitnehmer, deren Einverständis Vorraussetzung für eine strafrechtlich zulässige IT-Sicherheitsüberprüfung ist.
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Querverweise
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