Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 - 210) |
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Rechtsprechung zu § 202a StGB
48 Entscheidungen zu § 202a StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 06.07.2010 - 4 StR 555/09
Skimming kein Ausspähen von Daten; gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 18.03.2010 - 4 StR 555/09
Auslesen von Magnetstreifen II
- BGH, 20.05.2010 - 4 StR 555/09
- BGH, 18.03.2010 - 4 StR 555/09
- BGH, 14.01.2010 - 4 StR 93/09
Ausspähen von Daten beim Auslesen von Daten, die auf dem Magnetstreifen einer ...
- BGH, 10.05.2005 - 3 StR 425/04
Ausspähen von Daten; Computerbetrug (gewerbsmäßiges Handeln); Urteilsformel; ...
- BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2233/07
Strafbarkeit des Vorbereitens des Ausspähens und Abfangens von Daten ...
- AG Düren, 10.12.2010 - 10 Ls 275/10
- BayObLG, 18.01.1999 - 5St RR 173/98
Daten des Fahrzeughalters als offenkundige Daten
- LAG Hamm, 16.01.2012 - 7 Sa 1201/11
Außerordentliche Kündigung; Internet, E-Mail, Privatnutzung; Entzug ...
- AG Göttingen, 04.05.2011 - 62 Ds 51 Js 9946/10
Zur Strafbarkeit des SIM-Lock-Entfernens
Gesetzesmaterialien zu § 202a StGB
- Dokumentation des Gesetzgebungsgangs mit amtlicher Begründung (via Bundestag)
- Sachverständigenanhörung im Gesetzgebungsverfahren, 21.03.2007 (via Bundestag)
- Aufsatz von RA Alexander Schultz: Neue Strafbarkeiten und Probleme - Der Entwurf des Strafrechtsänderungsgesetzes (StrafÄndG) zur Bekämpfung der Computerkriminalität vom 20.09.2006 (Stand: 10.10.2006)
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Stellenangebote mit Schwerpunkt Strafrecht
Literatur im Internet zu § 202a StGB
- Der strafrechtliche Schutz drahtloser Computernetzwerke (WLANs) von Ulf Buermeyer (Aufsatz)
Der Beitrag untersucht die strafrechtlichen Sanktionen gegen "Schwarzsurfen".
über hrr-strafrecht.de - Kommentar zu § 202a StGB von RA Alexander Schultz (Gesetzeskommentar)
über www.mediendelikte.de
- Aktuelle Probleme des Internetstrafrechts von Prof. Dr. Bernd Heinrich (Aufsatz)
Anhand mehrerer aktueller Problemfelder weist der Autor nach, dass die Lösung von neu auftretenden Problemkonstellationen mit den bisher vorhandenen Straftatbeständen möglich ist und an den Stellen, an denen sich Strafrechtslücken auftun, ein echtes Strafbedürfnis oftmals nicht existiert
über Humboldt Forum Recht (HFR) - Strafbarkeit von Hacking und Computerviren
von RA Dr. Stefan Ernst (Einführung, PDF-Format)
- Die strafrechtliche Relevanz von IT-Sicherheitsaudits
von Christian Hawellek (Aufsatz, PDF-Format)
Der Autor untersucht die strafrechtliche Relevanz von IT-Sicherheitsaudits und beschäftigt sich dabei insbesondere mit den hierbei auftretenden Problemen im Bereich des § 202a StGB, etwa der Frage, inwiefern bei erlaubter Privatnutzung von unternehmenseigenen Informationssystemen durch Arbeitnehmer, deren Einverständis Vorraussetzung für eine strafrechtlich zulässige IT-Sicherheitsüberprüfung ist.
EICAR - European Expert Group for IT Security - Skimming als Ausspähen von Daten gemäß § 202a StGB? von Goya Gräfin Tyszkiewicz
HRRS 4/2010, S. 207
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Querverweise
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