Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37) |
1. Titel - Grundlagen der Strafbarkeit (§§ 13 - 21) |
Zitiervorschläge
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§ 13Begehen durch Unterlassen
§ 14Handeln für einen anderen
§ 15Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
§ 16Irrtum über Tatumstände
§ 17Verbotsirrtum
§ 18Schwerere Strafe bei besonderen Tatfolgen
§ 19Schuldunfähigkeit des Kindes
§ 20Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
§ 21Verminderte Schuldfähigkeit
Rechtsprechung zu § 21 StGB
7.683 Entscheidungen zu § 21 StGB in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138
Polizeibeamtin, Entfernung aus dem Dienst, Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben ...
- BGH, 30.01.2024 - 4 StR 441/23
- BGH, 22.11.2023 - 2 StR 152/23
Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen ...
- BVerwG, 12.12.2023 - 2 B 20.23
Berücksichtigung einer Spielsucht eines Beamten im beamtenrechtlichen ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2024 - 31 A 1818/21
- VGH Baden-Württemberg, 02.05.2022 - DL 16 S 1567/20
Disziplinarmaßnahme gegen eine Polizeiobermeisterin wegen außerdienstlichen ...
- BGH, 14.11.2023 - 2 StR 441/23
Einfluss der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur ...
- VG München, 28.09.2022 - M 19L DK 22.549
Disziplinarklage, Zurückstufung, Verwahrungsbruch, versuchte Strafvereitelung, ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2023 - 31 A 2161/22
- BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17
Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei ...
§ 21 StGB in Nachschlagewerken
- § 21 StGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Geschäftsfähigkeit
- Strafprozess
Querverweise
Auf § 21 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 126a (Einstweilige Unterbringung)
- Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
- § 363 (Unzulässigkeit)
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Das Zentralregister
- Rechtswirkungen der Tilgung
- § 52 (Ausnahmen)
Redaktionelle Querverweise zu § 21 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 8 (Zeit der Tat)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Sachverständige und Augenschein
- § 81 (Unterbringung des Beschuldigten zur Vorbereitung eines Gutachtens)