Rechtsprechung zu § 21 StGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 174 Entscheidungen zu § 21 StGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 334 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 21 StGB im Volltext bei
geordnet nach Datum
- BGH, Stromschlagfalle, 8.5.01 (NStZ 2001, 475)
§ 22 StGB, unmittelbares Ansetzen bei notwendiger Mitwirkung des Opfers, hier: Wirkung in einem überschaubaren Zeitraum gewiß;
§§ 212, 15 StGB, zur Abgrenzung zwischen bewußter Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz, Berücksichtigung der Hemmschwelle bei Tötung;
§ 21 StGB, zur Aufklärungspflicht des Gerichts bei einem nachgewiesenen vor der Tat liegenden Hirnprozeß;
§ 358 II StPO, Verbot der reformatio in peius nur hinsichtlich des Strafausspruchs, nicht des Schuldspruchs
- BGH, Messerstiche ins Gesicht, 30.8.00 (NStZ 2001, 29)
§§ 211, 212 StGB, Kausalität, Eingreifen eines Dritten, kein Wegfall des Zurechnungszusammenhangs, wenn der Dritte an die Tötungshandlung anknüpft, unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf (§ 15 StGB);
"niedriger Beweggrund", Gesamtwürdigung;
Verdeckungsabsicht;
§ 261 StPO, lückenhafte Beweiswürdigung bei Nicht-Erörterung des Tötungsmotivs;
§§ 20, 21 StGB, keine verminderte Schuldfähigkeit bei "vorübergehendem Impulskontrollverlust"
- BGH, "Abreibung" mit Elektroschocker, 7.6.00 (NStZ 2000, 584)
§§ 20, 21 StGB, vorsätzliche "actio libera in causa": maßgeblich ist bei Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) die Schuldfähigkeit im Zeitpunkt des Tatentschlusses (§ 22 StGB), wenn dieser alle Merkmale der später verwirklichten Tat umfaßte;
Änderung der "actio libera in causa"-Rechtsprechung (durch BGH, «überfahrene Grenzbeamte») gilt nur für Verkehrsstraftaten
- BGH, Trinkgelage, 23.3.00 (BGHSt 46, 24)
§§ 251, 22, § 227, § 52 StGB, Gesetzeskonkurrenz zwischen vollendetem Raub mit Todesfolge und vollendeter Körperverletzung mit Todesfolge, jedoch Tateinheit zwischen versuchtem Raub mit Todesfolge und vollendeter Körperverletzung mit Todesfolge;
§ 21, Verneinung der Strafrahmenverschiebung bei vorwerfbaren Alkoholgenuß (nicht jedoch bei krankhafter Alkoholabhängigkeit)
- BGH, überfahrene Grenzbeamte, 22.8.96 (BGHSt 42, 235)
§§ 315c, 20, 21 StGB, Unanwendbarkeit der Figur der "actio libera in causa" jedenfalls für das tätigkeitsgebunde Delikt des § 315c StGB;
§§ 222, 20, 21 StGB, beim fahrlässigen Erfolgsdelikt bedarf es keines Rückgriffs auf die Figur der "actio libera in causa";
§§ 323a, 9 I StGB
- BGH, Pump-Action-Flinte, 15.2.95 (NStZ 1995, 285)
§§ 211, 22, §§ 25 I, 27, Abgrenzung Mittäterschaft - Beihilfe, Tatortferne;
Versuch, Voraussetzungen der Strafrahmenverschiebung;
§ 21
- BGH, Autofahrer mit Anfallsleiden, 17.11.94 (BGHSt 40, 341)
§§ 222, 229, 315c StGB, Einwilligung in die Gefährdung, Fahrlässigkeitsschuld, §§ 20, 21 StGB, beim fahrlässigen Erfolgsdelikt bedarf es keines Rückgriffs auf die Figur der "actio libera in causa"
- BGH, wütender Hausierer, 12.10.93 (NStZ 1994, 183)
§§ 211, 21, Absehen von Strafmilderung wegen vorwerfbaren Alkoholmißbrauchs ist auch bei Mord möglich
- BGH, Schuldanerkenntnis durch Vergewaltiger, 18.12.90 (BGHSt 37, 263)
§ 21, Indizien für verminderte Schuldfähigkeit;
§§ 63, 66;
§ 403 StPO, Anerkenntnisurteil ist im Adhäsionsverfahren unzulässig
- BGH, Rangelei um Schußwaffe, 2.7.85 (NJW 1986, 793)
Voraussetzungen, unter denen eine Strafmilderung nach §§ 21, 49 I wegen vorwerfbaren Alkoholgenusses versagt werden kann;
§ 213 2. Alt., minder schwerer Fall kann schon bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 zu bejahen sein (vgl. auch § 50 StGB)
- BGH, betrunkener Räuber, 14.3.84 (NStZ 1984, 357)
§ 50, Verhältnis der Prüfung der Strafzumessungsvorschriften § 250 III und § 21: Feststellung des Strafrahmens vor Prüfung des § 21
- BGH, leichte Linkskurve, 18.8.83 (BGHSt 32, 48)
- BGH, Trinkexzeß vor Einbruch, 24.11.67 (BGHSt 21, 381)
§§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung eines zuvor gefaßten Planes im Zustand der eingeschränkten oder aufgehobenen Schuldfähigkeit, Anforderungen an die Konkretisierung der Tat;
§ 330a StGB aF (§ 323a StGB nF)
Literatur im Internet zu § 21 StGB
- Zwischenruf: Die Debatte über "Hirnforschung und Willensfreiheit" im Strafrecht ist nicht falsch inszeniert! von Gunnar Spilgies, Hannover (Aufsatz)
ZIS 2007, 155
über www.zis-online.com - § 21 StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
Auf § 21 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 126a
- Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
- § 363
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Sachverständige und Augenschein
- § 81
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