Strafgesetzbuch

   Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)   
   2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37)   
   1. Titel - Grundlagen der Strafbarkeit (§§ 13 - 21)   
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 21
Verminderte Schuldfähigkeit

Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

Rechtsprechung zu § 21 StGB

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BGH, Stromschlagfalle, 8.5.01 (NStZ 2001, 475)
    § 22 StGB, unmittelbares Ansetzen bei notwendiger Mitwirkung des Opfers, hier: Wirkung in einem überschaubaren Zeitraum gewiß;
    §§ 212, 15 StGB, zur Abgrenzung zwischen bewußter Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz, Berücksichtigung der Hemmschwelle bei Tötung;
    § 21 StGB, zur Aufklärungspflicht des Gerichts bei einem nachgewiesenen vor der Tat liegenden Hirnprozeß;
    § 358 II StPO, Verbot der reformatio in peius nur hinsichtlich des Strafausspruchs, nicht des Schuldspruchs

  • BGH, Messerstiche ins Gesicht, 30.8.00 (NStZ 2001, 29) 
    §§ 211, 212 StGB, Kausalität, Eingreifen eines Dritten, kein Wegfall des Zurechnungszusammenhangs, wenn der Dritte an die Tötungshandlung anknüpft, unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf (§ 15 StGB);
    "niedriger Beweggrund", Gesamtwürdigung;
    Verdeckungsabsicht;
    § 261 StPO, lückenhafte Beweiswürdigung bei Nicht-Erörterung des Tötungsmotivs;
    §§ 20, 21 StGB, keine verminderte Schuldfähigkeit bei "vorübergehendem Impulskontrollverlust"

  • BGH, "Abreibung" mit Elektroschocker, 7.6.00 (NStZ 2000, 584) 
    §§ 20, 21 StGB, vorsätzliche "actio libera in causa": maßgeblich ist bei Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) die Schuldfähigkeit im Zeitpunkt des Tatentschlusses (§ 22 StGB), wenn dieser alle Merkmale der später verwirklichten Tat umfaßte;
    Änderung der "actio libera in causa"-Rechtsprechung (durch BGH, «überfahrene Grenzbeamte») gilt nur für Verkehrsstraftaten

  • BGH, Trinkgelage, 23.3.00 (BGHSt 46, 24) 
    §§ 251, 22, § 227, § 52 StGB, Gesetzeskonkurrenz zwischen vollendetem Raub mit Todesfolge und vollendeter Körperverletzung mit Todesfolge, jedoch Tateinheit zwischen versuchtem Raub mit Todesfolge und vollendeter Körperverletzung mit Todesfolge;
    § 21, Verneinung der Strafrahmenverschiebung bei vorwerfbaren Alkoholgenuß (nicht jedoch bei krankhafter Alkoholabhängigkeit)

  • BGH, überfahrene Grenzbeamte, 22.8.96 (BGHSt 42, 235) 
    §§ 315c, 20, 21 StGB, Unanwendbarkeit der Figur der "actio libera in causa" jedenfalls für das tätigkeitsgebunde Delikt des § 315c StGB;
    §§ 222, 20, 21 StGB, beim fahrlässigen Erfolgsdelikt bedarf es keines Rückgriffs auf die Figur der "actio libera in causa";
    §§ 323a, 9 I StGB

  • BGH, Pump-Action-Flinte, 15.2.95 (NStZ 1995, 285)
    §§ 211, 22, §§ 25 I, 27, Abgrenzung Mittäterschaft - Beihilfe, Tatortferne;
    Versuch, Voraussetzungen der Strafrahmenverschiebung;
    § 21

  • BGH, Autofahrer mit Anfallsleiden, 17.11.94 (BGHSt 40, 341)
    §§ 222, 229, 315c StGB, Einwilligung in die Gefährdung, Fahrlässigkeitsschuld, §§ 20, 21 StGB, beim fahrlässigen Erfolgsdelikt bedarf es keines Rückgriffs auf die Figur der "actio libera in causa"

  • BGH, wütender Hausierer, 12.10.93 (NStZ 1994, 183)
    §§ 211, 21, Absehen von Strafmilderung wegen vorwerfbaren Alkoholmißbrauchs ist auch bei Mord möglich

  • BGH, Schuldanerkenntnis durch Vergewaltiger, 18.12.90 (BGHSt 37, 263)
    § 21, Indizien für verminderte Schuldfähigkeit;
    §§ 63, 66;
    § 403 StPO, Anerkenntnisurteil ist im Adhäsionsverfahren unzulässig

  • BGH, Rangelei um Schußwaffe, 2.7.85 (NJW 1986, 793)
    Voraussetzungen, unter denen eine Strafmilderung nach §§ 21, 49 I wegen vorwerfbaren Alkoholgenusses versagt werden kann;
    § 213 2. Alt., minder schwerer Fall kann schon bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 zu bejahen sein (vgl. auch § 50 StGB)

  • BGH, betrunkener Räuber, 14.3.84 (NStZ 1984, 357) 
    § 50, Verhältnis der Prüfung der Strafzumessungsvorschriften § 250 III und § 21: Feststellung des Strafrahmens vor Prüfung des § 21

  • BGH, leichte Linkskurve, 18.8.83 (BGHSt 32, 48)
    § 323a, § 21 - § 20, mehrere mögliche BAK

  • BGH, Trinkexzeß vor Einbruch, 24.11.67 (BGHSt 21, 381)
    §§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung eines zuvor gefaßten Planes im Zustand der eingeschränkten oder aufgehobenen Schuldfähigkeit, Anforderungen an die Konkretisierung der Tat;
    § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF)

Literatur im Internet zu § 21 StGB

Querverweise

Auf § 21 StGB verweisen folgende Vorschriften:
    StGB
      Allgemeiner Teil
        Rechtsfolgen der Tat
          Maßregeln der Besserung und Sicherung
            Freiheitsentziehende Maßregeln
              § 63 (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus)
              § 67a (Überweisung in den Vollzug einer anderen Maßregel)
            Führungsaufsicht
              § 68c (Dauer der Führungsaufsicht)
    Strafprozeßordnung (StPO)
      Allgemeine Vorschriften
        Verhaftung und vorläufige Festnahme
     
      Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
Redaktionelle Querverweise zu § 21 StGB:
    StGB
      Allgemeiner Teil
        Das Strafgesetz
          Geltungsbereich
            § 8 (Zeit der Tat)

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