Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (§§ 80 - 358)   
   16. Abschnitt - Straftaten gegen das Leben (§§ 211 - 222)   
§ 212
Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Rechtsprechung zu § 212 StGB

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BGH, unaufgeklärter Tötungshergang, 12.12.01 (NJW 2002, 1057) 
    §§ 212, 15 StGB, "unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf" nur, wenn der Täter bei der Tötungshandlung schon (aus seiner Sicht) zum Versuch angesetzt hatte (§§ 22, 23 StGB)

  • BGH, Stromschlagfalle, 8.5.01 (NStZ 2001, 475)
    § 22 StGB, unmittelbares Ansetzen bei notwendiger Mitwirkung des Opfers, hier: Wirkung in einem überschaubaren Zeitraum gewiß;
    §§ 212, 15 StGB, zur Abgrenzung zwischen bewußter Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz, Berücksichtigung der Hemmschwelle bei Tötung;
    § 21 StGB, zur Aufklärungspflicht des Gerichts bei einem nachgewiesenen vor der Tat liegenden Hirnprozeß;
    § 358 II StPO, Verbot der reformatio in peius nur hinsichtlich des Strafausspruchs, nicht des Schuldspruchs

  • BGH, Messerstiche ins Gesicht, 30.8.00 (NStZ 2001, 29) 
    §§ 211, 212 StGB, Kausalität, Eingreifen eines Dritten, kein Wegfall des Zurechnungszusammenhangs, wenn der Dritte an die Tötungshandlung anknüpft, unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf (§ 15 StGB);
    "niedriger Beweggrund", Gesamtwürdigung;
    Verdeckungsabsicht;
    § 261 StPO, lückenhafte Beweiswürdigung bei Nicht-Erörterung des Tötungsmotivs;
    §§ 20, 21 StGB, keine verminderte Schuldfähigkeit bei "vorübergehendem Impulskontrollverlust"

  • BGH, Rucksack, 24.9.98 (BGHSt 44, 196) 
    §§ 212, 22, 223, 52 StGB, Tateinheit zwischen versuchtem Tötungsdelikt und vollendeter Körperverletzung;
    § 260 StPO, grundsätzlich muß Teillfreispruch erfolgen, wenn nicht wegen aller als Tatmehrheit (§ 53 StGB) angeklagter Delikte verurteilt wird;
    § 13 StGB, zur Ingerenz bei einer Gefahrverursachung durch den Mittäter

  • BGH, gemeinsame Suche nach dem Auto, 23.9.97 (NStZ 1998, 83) 
    §§ 212, 13, Garantenstellung, pflichtwidriges Vorverhalten, Haupttäterexzeß, mittäterschaftlicher Unterlassungsentschluß;
    §§ 212, 13, 27

  • BGH, Heizkörper, 15.5.97 (NStZ 1997, 485)
    §§ 212, 22, 13, § 24, Rücktritt vom Unterlassungsdelikt

  • BGH, Schlag mit der Schaufel, 15.4.97 (NStZ-RR 1997, 223)
    § 222 - § 212, § 15, bedingter Vorsatz, Gefahrbewußtsein

  • BGH, Überdosis Dolantin, 15.11.96 (BGHSt 42, 301) 
    § 211 StGB, Habgier, keine analoge Anwendung von § 49 I 1 StGB;
    § 212 StGB, Straflosigkeit der indirekten Sterbehilfe (Tod als unvermeidbare Nebenfolge einer ärztlich gebotenen schmerzlindernden Medikation)

  • BGH, einsamer Parkplatz, 7.5.96 (NStZ 1996, 434) 
    §§ 211, 25 II, 27, Abgrenzung, "Gesamtumstände", in dubio pro reo;
    §§ 211, 212, 26, Konkretheit, dolus eventualis

  • BGH, Grenztruppen, 4.3.96 (BGHSt 42, 65)
    § 212, § 25 I, mittelbare Täterschaft, "Befehlsherrschaft", Wahlfeststellung

  • BGH, Marienheim, 13.9.94 (BGHSt 40, 257) 
    §§ 212, 13 StGB, Sterbehilfe, Behandlungsabbruch bei unheilbar Kranken, Grundsätze der mutmaßlichen Einwilligung;
    §§ 25, 26, Abgrenzung Anstiftung - mittelbare Täterschaft;
    § 17 StGB;
    § 1904 BGB

  • BGH, menschlicher Schutzschild, 26.10.93 (BGHSt 39, 374)
    §§ 212, 22, 32, vorsätzliche Provokation

  • BGH, Mauerschützen, 3.11.92 (BGHSt 39, 1)
    § 212 StGB, Unbeachtlichkeit grob rechtstaatswidriger gesetzlicher Rechtfertigungsgründe

  • BGH, Überfahrene Mofafahrerin, 7.11.91 (NJW 1992, 583)
    §§ 211, 212, 22, 13, § 15, Feststellung des bedingten Vorsatzes, "Hemmschwelle";
    § 323c

  • BGH, Mutter und Sohn, 25.7.89 (BGHSt 36, 231) 
    §§ 211, 212, 25 II, Mittäterschaft

  • BGH, "hünenhafter Wüterich", 12.7.66 (NJW 1966, 1823)
    §§ 211, 212 StGB, Kausalität, Eingreifen eines Dritten;
    § 34 StGB

  • BGH, Piepslaute, 18.6.57 (BGHSt 10, 291)
    §§ 212, 218, 15 StGB, Kausalabweichung, "Mensch";
    Wahlfeststellung

  • BGH, Ehemann in der Schlinge, 12.2.52 (BGHSt 2, 150)
    Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13

Literatur im Internet zu § 212 StGB

Querverweise

Auf § 212 StGB verweisen folgende Vorschriften:
    StGB
      Besonderer Teil
        Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
          § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten)
          § 129a (Bildung terroristischer Vereinigungen)
          § 138 (Nichtanzeige geplanter Straftaten)
          § 139 (Straflosigkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten)
    Strafprozeßordnung (StPO)
      Allgemeine Vorschriften
        Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung
        Verhaftung und vorläufige Festnahme
     
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Hauptverhandlung
     
      Beteiligung des Verletzten am Verfahren
        Nebenklage
    Polizeigesetz (PolG)
      Das Recht der Polizei
        Maßnahmen der Polizei
          Datenerhebung
            § 23a (Besondere Bestimmungen über polizeiliche Maßnahmen mit Bezug zur Telekommunikation)
          Weitere Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten in Dateien und Akten
            § 38 (Besondere Regelung für die Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten durch den Polizeivollzugsdienst)

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