Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (§§ 80 - 358)   
   17. Abschnitt - Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 - 231)   
§ 224
Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Rechtsprechung zu § 224 StGB

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BGH, Würgehölzer, 5.9.01
    § 265 I StPO, Hinweispflicht vor Verurteilung wegen Unterlassens (§ 13 StGB), wenn die Anklage von Tatbegehung durch Tun ausgegangen ist;
    § 274 StPO, durch Protokollberichtigung kann einer Verfahrensrüge nicht nachträglich die Tatsachengrundlage entzogen werden;
    § 224 I Nr. 5 StGB, lebensgefährdende Behandlung: objektive Eignung aus konkreten Umständen im Einzelfall;
    § 53 III Nr. 3 WaffG, § 42a Nr. 3 der 1. WaffV, zur Auslegung von § 8 I Nr. 3 der 1. WaffV

  • BGH, Tritte bei Wegnahme, 28.11.00
    Schuh ist nur dann ein gefährliches Werkzeug iSv § 250 II Nr. 1 StGB, wenn die Tritte im Einzelfall geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (Anm.: der BGH legt die gleichen Kriterien wie bei § 224 I Nr. 2 StGB an, ungeachtet der Abgrenzungen in § 250 I StGB)

  • OLG Hamm, nicht feststellbarer Schuh, 10.8.00
    § 224 I Nr. 2, Turnschuh ist i.d.R. kein gefährliches Werkzeug, auch wenn er für Tritte in das Gesicht verwendet wird

  • BGH, "Abreibung" mit Elektroschocker, 7.6.00 (NStZ 2000, 584) 
    §§ 20, 21 StGB, vorsätzliche "actio libera in causa": maßgeblich ist bei Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) die Schuldfähigkeit im Zeitpunkt des Tatentschlusses (§ 22 StGB), wenn dieser alle Merkmale der später verwirklichten Tat umfaßte;
    Änderung der "actio libera in causa"-Rechtsprechung (durch BGH, «überfahrene Grenzbeamte») gilt nur für Verkehrsstraftaten

  • BGH, Messerstich gegen entwaffnetes Opfer, 13.10.99
    § 227 II: zwingende Milderung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 213, Ausreichen eines "motivationspsychologischen Zusammenhangs";
    Strafzumessung: keine Bedeutung der gleichzeitigen Erfüllung von Qualifikationen nach § 224 bei Bestrafung nach § 227

  • BGH, Turnschuh, 23.6.99 (NStZ 1999, 616) 
    § 224 I Nr. 2 StGB, Turnschuh üblicher Art ist i.d.R. gefährliches Werkzeug, wenn er für Tritte in das Gesicht verwendet wird

  • BGH, zu häufiges Röntgen, 3.12.97 (BGHSt 43, 306)
    § 224 I Nr. 5 StGB nF, gefährliche Körperverletzung durch medizinisch nicht indiziertes Röntgen, keine Strafbarkeit nach § 311 I Nr. 1 StGB nF (kein "Freisetzen")

  • BGH, spontaner Vergewaltigungsentschluß, 15.4.97 (NStZ-RR 1997, 292)
    §§ 224 I Nr. 4, 25 II, Grenzen der sukzessiven Mittäterschaft;
    §§ 177, 13, Garantenstellung aus Ingerenz setzt voraus, daß das Vorverhalten die nahe Gefahr des Eintritts des tatbestandlichen Erfolgs herbeigeführt hat

  • BGH, nachträgliches Eingreifen, 31.1.97 (NStZ 1997, 336)
    § 224, sukzessiven Mittäterschaft, Umfang der Zurechnung, nichterkannte erschwerende Umstände

  • BGH, Fön in der Badewanne, 5.11.96 (NStZ 1997, 123)
    §§ 223, 224, Geringfügigkeit, psychische Beeinträchtigung, Vorsatz

  • BGH, Aids II, 12.10.89 (BGHSt 36, 262)
    § 223a I StGB aF (§ 224 StGB nF), "lebensgefährdend", § 229 StGB aF;
    Tatsachenalternativität

  • BayObLG, Aids III, 15.9.89 (NJW 1990, 131)
    § 223a I StGB af (§ 224 StGB nf), eigenverantwortliche Selbstgefährdung

  • BGH, Aids I, 4.11.88 (BGHSt 36, 1)
    Gesundheitsbeschädigung, § 223a I StGB af (§ 224 StGB nf), § 15, dolus eventualis

  • BGH, Wand, 6.9.68 (BGHSt 22, 235)
    § 224 I Nr. 2, Gebäudewand ist kein gefährliches Werkzeug

  • BGH, Haareabschneiden in der Gaststätte, 5.7.66 (NJW 1966, 1763)
    §§ 223, 224, § 13, §§ 25, 27, Abgrenzung Täterschaft - Teilnahme beim unechten Unterlassungsdelikt

  • BGH, gehetzter Hund, 26.2.60 (BGHSt 14, 152)
    § 223a StGB aF (§ 224 I Nr. 2 StGB nF), gefährliches Werkzeug

Literatur im Internet zu § 224 StGB

Querverweise

Auf § 224 StGB verweisen folgende Vorschriften:
    StGB
      Allgemeiner Teil
        Rechtsfolgen der Tat
          Maßregeln der Besserung und Sicherung
            Freiheitsentziehende Maßregeln
              § 66 (Unterbringung in der Sicherungsverwahrung)
        Verjährung
          Verfolgungsverjährung
     
      Besonderer Teil
        Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
          § 227 (Körperverletzung mit Todesfolge)
        Straftaten im Amt
          § 340 (Körperverletzung im Amt)
    Polizeigesetz (PolG)
      Das Recht der Polizei
        Maßnahmen der Polizei
          Weitere Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten in Dateien und Akten
            § 38 (Besondere Regelung für die Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten durch den Polizeivollzugsdienst)

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