Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 17. Abschnitt - Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 - 231) |
Rechtsprechung zu § 227 StGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 20 Entscheidungen zu § 227 StGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 41 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 227 StGB im Volltext bei
geordnet nach Datum
- BGH, Trinkgelage, 23.3.00 (BGHSt 46, 24)
§§ 251, 22, § 227, § 52 StGB, Gesetzeskonkurrenz zwischen vollendetem Raub mit Todesfolge und vollendeter Körperverletzung mit Todesfolge, jedoch Tateinheit zwischen versuchtem Raub mit Todesfolge und vollendeter Körperverletzung mit Todesfolge;
§ 21, Verneinung der Strafrahmenverschiebung bei vorwerfbaren Alkoholgenuß (nicht jedoch bei krankhafter Alkoholabhängigkeit)
- BGH, Messerstich gegen entwaffnetes Opfer, 13.10.99
§ 227 II: zwingende Milderung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 213, Ausreichen eines "motivationspsychologischen Zusammenhangs";
Strafzumessung: keine Bedeutung der gleichzeitigen Erfüllung von Qualifikationen nach § 224 bei Bestrafung nach § 227
- BGH, vorgeschädigtes Herz, 26.2.97 (NStZ 1997, 341)
§ 227 StGB, Verwirklichung des der Tathandlung anhaftenden Risikos eines tödlichen Ausgangs (hier bejaht für Herzinfarkt nach Schlägen und Dritten)
- BGH, Kindesmißhandlung, 20.7.95 (NJW 1995, 3194)
- BGH, Kindesmißhandlung I, 30.3.95 (BGHSt 41, 113)
- BGH, Hartgummihammer, 12.2.92 (NJW 1992, 2581)
§ 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), § 15 StGB, Gefahrverwirklichungszusammenhang, Eingreifen eines Dritten, Kausalabweichung
- BGH, Brennender Mann, 14.3.89 (NJW 1989, 2479)
- BGH, Situationsverkennung nach Banküberfall, 18.9.85 (BGHSt 33, 322)
§§ 239a III, 239b II StGB setzen (anders als § 227 StGB) keinen "Unmittelbarkeitszusammenhang", jedoch einen "qualifikationsspezifischen Gefahrzusammenhang" voraus
- BGH, Fallenlassen des Kindes, 3.7.85 (NJW 1985, 2958)
§ 227, Zweitursache
- BGH, Stechapfeltee, 7.8.84 (NStZ 1985, 25)
§§ 222, 227, objektive Zurechnung, freie und eigenverantwortliche Selbstgefährdung, (hier kein) überlegenes Wissen
- BGH, laute Unterhaltung, 29.6.83 (BGHSt 32, 25)
§ 227 StGB, Eingreifen eines Dritten;
§ 231 StGB;
§ 252 StPO, Verwertbarkeit einer früheren Aussage vor einem Richter nach Belehrung. Es genügt, wenn die Belehrung "für den Fall" eines Angehörigkeitsverhältnisses erfolgt.
- BGH, Hochsitz, 30.6.82 (BGHSt 31, 96)
§ 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines Dritten
- BGH, Drohung mit Ohrfeige, 29.10.74 (MDR 1975, 196)
§ 177 I Nr. 2 StGB (vgl. auch § 249 StGB), nicht jede Drohung mit einer einfachen Körperverletzung ist schon eine Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben, zur Relevanz von "Ankündigung von Schlägen";
§ 227 StGB, Todesversuchung durch unbeabsichtigen Schuß nach Schlagen mit einer Pistole
- BGH, Rötzel, 30.9.70 (NJW 1971, 152)
§ 227, Verletzungshandlung muß unmittelbar die Todesfolge bewirken, hier: Verhalten des Opfers
- BGH, Pistolenschlag, 2.2.60 (BGHSt 14, 110)
§ 227, zum Zurechnungszusammenhang, wenn sich beim Zuschlagen mit einer Schußwaffe ein tödlicher Schuß löst
- BGH, Fausthieb gegen die Schläfe, 22.1.53 (BGHSt 4, 88)
- BGH, Gezielter Todesschuß, 1.4.52 (BGHSt 2, 223)
§ 226 aF (§ 227 nF), § 27, Täterexzeß, Anstiftervorstellung
Literatur im Internet zu § 227 StGB
- § 227 StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
Auf § 227 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 112a
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Weitere Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten in Dateien und Akten
- § 38 (Besondere Regelung für die Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten durch den Polizeivollzugsdienst)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 74
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