Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 17. Abschnitt - Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 - 231) |
Rechtsprechung zu § 228 StGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 2 Entscheidungen zu § 228 StGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 5 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 228 StGB im Volltext bei
geordnet nach Datum
- OLG Düsseldorf, Auto-Surfen, 6.6.97 (NJW 1998, 770)
§§ 315b, §§ 230 StGB aF, § 226a StGB aF (§ 229 StGB nF, § 228 StGB nF), Selbstgefährdung - Fremdgefährdung
- BGH, Zechkameraden, 14.5.70 (BGHSt 23, 261)
§ 315c, Einwilligung;
§ 226a aF (§ 228 nF), Rechtsgut
- BGH, Fausthieb gegen die Schläfe, 22.1.53 (BGHSt 4, 88)
Literatur im Internet zu § 228 StGB
- § 228 StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
Auf § 228 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Weitere Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten in Dateien und Akten
- § 38 (Besondere Regelung für die Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten durch den Polizeivollzugsdienst)
Rechtsberatung
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