Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 18. Abschnitt - Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 - 241a) |
(1) Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung (§ 253) auszunutzen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Erpressung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
(4) Das Gericht kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 mildern, wenn der Täter das Opfer unter Verzicht auf die erstrebte Leistung in dessen Lebenskreis zurückgelangen läßt. Tritt dieser Erfolg ohne Zutun des Täters ein, so genügt sein ernsthaftes Bemühen, den Erfolg zu erreichen.
Rechtsprechung zu § 239a StGB
230 Entscheidungen zu § 239a StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 31.08.2006 - 3 StR 246/06
Erpresserischer Menschenraub (Versuch; Vollendung; Zwei-Personen-Verhältnis; ...
- BGH, 27.05.2008 - 4 StR 150/08
Erpresserischer Menschenraub (Absicht der Ausnutzung des Sich Bemächtigens) und ...
- BGH, 28.05.2009 - 3 StR 172/09
Freiheitsberaubung; erpresserischer Menschenraub; stabilisierte ...
- BGH, 08.04.2005 - 2 StR 111/05
Erpresserischer Menschenraub (funktionaler Zusammenhang zwischen ...
- BGH, 11.04.2002 - 4 StR 2/02
Erpresserischer Menschenraub; schwere räuberische Erpressung; Sichbemächtigen ...
- BGH, 04.12.2007 - 3 StR 459/07
Erpresserischer Menschenraub (Zweipersonenverhältnis; Bemächtigungslage; ...
- BGH, 27.11.2008 - 2 StR 421/08
Erpresserischer Menschenraub (Vermögensvorteil); Erpressung; Geiselnahme ...
- BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01
Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen; ...
- BGH, 07.04.2009 - 4 StR 601/08
Rechtsfehlerhafte Versagung eines minder schweren Falles der Geiselnahme ...
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Literatur im Internet zu § 239a StGB
Querverweise
- StGB
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- § 89a (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat)
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendstrafverfahren
- Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
- § 80 (Privatklage und Nebenklage)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 74
- Oberlandesgerichte
- § 120
- Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG)
- Kontaktsperre
- § 38a