Strafgesetzbuch

   Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)   
   2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37)   
   2. Titel - Versuch (§§ 22 - 24)   
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Rücktritt

(1) Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern.

(2) Sind an der Tat mehrere beteiligt, so wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die Vollendung verhindert. Jedoch genügt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, die Vollendung der Tat zu verhindern, wenn sie ohne sein Zutun nicht vollendet oder unabhängig von seinem früheren Tatbeitrag begangen wird.

Rechtsprechung zu § 24 StGB

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BGH, Rat zur Flucht, 28.8.00
    §§ 258, 22, versuchte Strafvereitelung durch Strafverteidiger, Rücktritt, § 24;
    §§ 240, 22, versuchte Nötigung durch Androhung der Mandatsniederlegung

  • BGH, Stahlblechkassette ohne Drogen, 1.2.00 (NStZ 2000, 531)
    §§ 242, 249 StGB, keine Vollendung bei leerem Behältnis;
    § 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch;
    § 23 II StGB: hier kein geringerer Unrechtsgehalt des Versuchs;
    § 31 II JGG, ausdrückliche Einbeziehung auch bereits früher einbezogener Taten

  • BGH, "Ich glaube, meine Frau ist tot", 24.3.99 (NStZ-RR 1999, 327)
    § 24, Auslegung des Täterverhaltens bei der Frage, ob er in Erfolgsabwendungsabsicht handelte

  • BGH, Freundin zum Opfer geschickt, 9.12.98 (NStZ 1999, 128)
    § 24 I 1 StGB, für Rücktritt vom beendeten Versuch reicht Ingangsetzung einer Kausalkette aus, die für die Nichtvollendung der Tat mitursächlich ist (anfängliche Rettungsverhinderung oder Unterlassen von optimalen Bemühungen sind unschädlich)

  • BGH, Pizzaverkaufsstand, 18.8.98 (NStZ 1998, 614)
    § 24, beendeter Versuch, Korrektur der irrigen Vorstellung

  • BGH, Freischießen des Fluchtwegs, 21.1.98 (NStZ-RR 1998, 134)
    § 24 StGB, zur Abgrenzung beendeter - unbeendeter - fehlgeschlagener Versuch

  • BGH, Taxifahrer, 9.7.97 (NStZ 1997, 593)
    § 24 I 1, 1. Alt, Rücktrittshorizont, Abgrenzung des beendeten Versuches bei lebensgefährlichen Ausführungshandlungen

  • BGH, Heizkörper, 15.5.97 (NStZ 1997, 485)
    §§ 212, 22, 13, § 24, Rücktritt vom Unterlassungsdelikt

  • BGH, vorzeitiger Samenerguß, 19.3.97 (NStZ-RR 1997, 293)
    § 177 StGB, § 24 StGB, zur Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts, wenn der Täter die erstrebte sexuelle Befriedigung gefunden hat;
    § 181 I Nr. 2 StGB, "Anwerbung";
    § 180b II Nr. 1 StGB, Anforderungen an die "auslandsspezifische Hilflosigkeit"

  • BGH, Oralverkehr, 12.3.97 (NStZ 1997, 385)
    § 178 StGB aF (§ 177 StGB nF), § 24 StGB, Freiwilligkeit, unmittelbar nachfolgende Tat

  • BGH, Flucht nach tödlichem Schuß, 14.5.96 (BGHSt 42, 158) 
    §§ 251, 22, 24, Rücktritt ist auch nach Eintritt der schweren Folge möglich

  • BGH, Busüberfälle, 4.4.95 (NStZ 1996, 39)
    § 255, Bereicherungsabsicht, Nutzung als Fluchtfahrzeug;
    §§ 211, 22, 24, Rücktrittshorizont

  • BGH, Armbrust, 22.3.95 (StrV 1996, 23)
    § 24, Abgrenzung unbeendeter - beendeter Versuch, Fürmöglichhalten, Teilakte

  • BGH, Geldübergaben, 1.3.94 (BGHSt 40, 75)
    § 24 StGB, Rücktritt vom unbeendeten Versuch, fehlgeschlagener Versuch, Gesamtbetrachtungslehre, fortgesetzte Handlung (Hinweis: die Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung hat der BGH grds. aufgegeben in «Kassenarzt»)

  • BGH, Verwüstung in der Gaststätte, 7.9.93 (NStZ 1994, 131) 
    § 323a StGB iVm § 255 StGB, § 24 StGB, Rücktritt von der Rauschtat

  • BGH, gespieltes Einverständnis, 24.6.93 (BGHSt 39, 244)
    § 177, § 24 StGB, zum Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung bei Irrtum des Täters, kein Fehlschlag bei "rechtlicher Unmöglichkeit, Anforderungen an die "Aufgabe" (Kriterium: endgültig)

  • BGH, Denkzettel, 19.5.93 (BGHSt 39, 221) 
    Versuch mit dolus eventualis, § 24, außertatbestandliches Handlungsziel

  • BGH, Schüsse auf Polizist, 26.11.90 (NJW 1991, 1189)
    § 24, dolus eventualis, Erreichung des außertatbestandlichen Handlungsziels, "neuer, anders motivierter Tatentschluß" (überholt durch "Denkzettel"-Entscheidung);
    § 211, zur Annahme von Habgier bei mitbestimmendem Fluchtwillen, "Gesamtbetrachtung"

  • BGH, Schüsse auf Supermarktleiter, 20.9.89 (NStZ 1990, 77)
    § 24, außertatbestandliches Handlungsziel, "neuer, anders motivierter Tatentschluß", "Aufgabe", "honorierbarer Verzicht", Opferschutz

  • BGH, Spielverluste - Gasrevolver, 5.9.89 (NJW 1990, 263)
    §§ 211, 22, 24, unbeendeter Versuch, außertatbestandliches Handlungsziel, § 15, bedingter Vorsatz

  • BGH, "Ich lebe noch!", 19.7.89 (BGHSt 36, 224) 
    § 24, unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, korrigierte Vorstellung

  • BGH, Fleischermesser, 13.1.88 (BGHSt 35, 184)
    § 24, Freiwilligkeit

  • BGH, Nackenstich, 12.11.87 (BGHSt 35, 90) 
    § 24, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

  • BGH, reklamierte Vorrechte, 10.4.86 (BGHSt 34, 53)
    § 24, fehlgeschlagener Versuch, "einheitlicher Lebensvorgang", "zeitliche Zäsur";
    aberratio ictus

  • BGH, Benzinguß, 7.2.86 (NStZ 1986, 264) 
    § 24, fehlgeschlagener Versuch, Wechsel des Angriffsmittels, unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont

  • BGH, Küchenmesser, 5.12.85 (NJW 1986, 1001)
    § 24, beendeter Versuch, Abwenden, ernsthaftes Bemühen

  • BGH, Augenschuß, 22.8.85 (BGHSt 33, 295)
    § 24 StGB, (hier: nicht) fehlgeschlagener Versuch, Abgrenzung beendeter - unbeendeter Versuch: Rücktrittshorizont;
    Anforderungen des § 24 I 2 StGB

  • BGH, Mundverkehr, 13.2.85 (BGHSt 33, 142)
    § 178 StGB aF (§ 177 StGB nF), § 24 StGB, Freiwilligkeit, Aufgabe, Idealkonkurrenz, Spezialität

  • BGH, Ekel vor Schußwaffe, 23.8.83 (NStZ 1984, 216) 
    § 250 I Nr. 1 StGB, § 24 StGB, "Rücktritt von der (eingetretenen) Qualifikation" ist nicht möglich, Täter müßte von der ganzen Tat (d.h. auch vom Grunddelikt) Abstand nehmen (Hinweis: vgl. hierzu «Flucht nach tödlichem Schuß»)

  • BGH, Würgegriff, 3.12.82 (BGHSt 31, 170) 
    § 24, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, fehlender Tatplan

  • BGH, Rocker mit Dachpfannen, 29.1.82 (StV 1982, 219)
    § 32 StGB, scharfes Notwehrrecht, Schutz von Eigentum und Hausrecht kann auch Tötung rechtfertigen, zur Frage der "Gebotenheit";
    § 24 StGB, Entdeckung der Tat schließt Freiwilligkeit des Rücktritts nicht aus

  • BGH, Dreierbande, 13.3.79 (BGHSt 28, 346) 
    § 24 II, "Rücktritt" eines im Vorbereitungsstadium Beteiligten ist nicht möglich bei Fortwirken des Tatbeitrags

  • BGH, Überfahrene Ex-Freundin, 8.12.70 (BGHSt 24, 48)
    § 46 StGB aF (Rücktritt, § 24 StGB nF), Tatplantheorie, Entdeckung durch das Opfer

  • BGH, Lockere Tür, 11.10.67 (BGHSt 21, 319)
    §§ 242, 22, 24 StGB, Versuch, Rücktritt, natürliche Handlungeinheit, fortgesetzte Handlung (Hinweis: die Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung hat der BGH grds. aufgegeben in «Kassenarzt»)

  • BGH, kein Bargeld, 23.6.59 (BGHSt 13, 156)
    §§ 242, 244 I nF, 22, § 24, fehlgeschlagener Versuch

  • BGH, gutes Zureden des Opfers, 14.4.55 (BGHSt 7, 296)
    § 177, § 24, "Aufgabe", Rücktrittsmotiv

Literatur im Internet zu § 24 StGB

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