Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
18. Abschnitt - Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 - 241a) |
(1) Wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Mitteilung über einen anderen macht oder übermittelt und ihn dadurch der in Absatz 1 bezeichneten Gefahr einer politischen Verfolgung aussetzt.
(4) Wird in der Anzeige, Verdächtigung oder Mitteilung gegen den anderen eine unwahre Behauptung aufgestellt oder ist die Tat in der Absicht begangen, eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen herbeizuführen, oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.
Rechtsprechung zu § 241a StGB
62 Entscheidungen zu § 241a StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 29.04.1994 - 3 StR 528/93
Politische Verdächtigung eines DDR-Bürgers durch einen DDR-Bürger (Anzeige einer ...
- VG Düsseldorf, 23.09.2019 - 35 K 3745/19
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis, Reichsbürgerbewegung
- BGH, 16.10.1996 - 3 StR 354/96
Wolfgang Schnur
Zum selben Verfahren:
- LG Berlin, 15.03.1996 - 502 KLs 22/95
Wolfgang Schnur
- LG Berlin, 15.03.1996 - 502 KLs 22/95
- BGH, 13.01.1965 - 3 StR 43/64
Urteilsverkündung in Abwesenheit des Verteidigers - Einordnung einer strafbaren ...
- BGH, 02.02.1960 - 3 StR 53/59
- BGH, 19.03.1958 - 3 StR 42/57
Voraussetzungen der inneren Tatbestandsmerkmale des § 241a Abs. 1, 4 ...
- BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80
Inland - Gebiet der DDR - DDR - DDR-Straftaten - Geltung des deutschen ...
- BGH, 23.10.1996 - 5 StR 183/95
Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung, wenn ein BRD-Bürger die Fluchtpläne eines ...
- BGH, 12.06.1985 - 3 StR 133/85
Hinweis auf Verstöße gegen das Devisengesetz der DDR
§ 241a StGB in Nachschlagewerken
- § 241a StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Politische Verdächtigung
Querverweise
Auf § 241a StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 5 (Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 74a