Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 21. Abschnitt - Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 - 262) |
(1) Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(3) Wegen Begünstigung wird nicht bestraft, wer wegen Beteiligung an der Vortat strafbar ist. Dies gilt nicht für denjenigen, der einen an der Vortat Unbeteiligten zur Begünstigung anstiftet.
(4) Die Begünstigung wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn der Begünstiger als Täter oder Teilnehmer der Vortat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte. § 248a gilt sinngemäß.
Rechtsprechung zu § 257 StGB
128 Entscheidungen zu § 257 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08
Begünstigung (Erfassung nur unmittelbarer Vorteile aus der Tat; ...
- BGH, 16.11.1993 - 3 StR 458/93
- BGH, 24.10.1989 - 1 StR 504/89
Unbefugte Führung einer Dienstbezeichnung nach Entlassung aus dem ...
- BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97
- BGH, 27.08.1986 - 3 StR 256/86
- BGH, 25.10.2011 - 3 StR 206/11
Untreue; psychische Beihilfe (objektiv fördernde Funktion; konkrete ...
- BGH, 20.01.2011 - 3 StR 420/10
Begünstigung (Beteiligung an der Vortat; Schutzzweck; Surrogat eines ...
- BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84
- OLG München, 19.12.2003 - 21 U 5489/02
Schadensersatzansprüche stiller Gesellschafter bei unrichtigen Angaben im Rahmen ...
- BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
Zulässiges Verteidigerhandeln
- BGH, 28.03.1973 - 3 StR 385/72
- BGH, 16.06.1971 - 2 StR 191/71
- BGH, 18.05.1995 - 4 StR 41/95
Garage des Bruders - § 259 StGB, zur (vom Senat verneinten) Frage, ob 'Dritter' ...
- BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96
- BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99
Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur ...
- BGH, 09.01.1985 - 2 StR 806/84
Tatbeendigung beim Raub; Beihilfe zum Raub nach Zurückgelangen der Beute an den ...
- BGH, 04.07.2001 - 2 StR 513/00
Geldwäsche durch Strafverteidiger
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01
Verfassungsrechtliche Grenzen einer Bestrafung von Strafverteidigern wegen ...
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01
- BGH, 04.12.2002 - 4 StR 411/02
Begünstigung (Abhängigkeitsverhältnis zur Vortat); Bedrohung; Förderung der ...
- BFH, 06.11.1968 - I R 12/66
Literatur im Internet zu § 257 StGB
Querverweise
- Abgabenordnung (AO)
- Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren
- Strafvorschriften
- § 369 I Nr. 4 (Steuerstraftaten)
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